Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 366)
- Language
- German
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ANMERKUNGEN. i. ZUR ZENSUR JÜDISCHER BÜCHER IN BÖHMEN ZU ANFANG DES NEUNZEHNTEN JAHRHUNDERTS. * Karl Fischer wurde am 5. Juli 1755 zu Lichtenstadt geboren. Er war höchstwahrscheinlich jüdischer Herkunft, wiewohl in den amtlichen Schriften nichts darüber gesagt wird. Es zeugt dafür seine spätere ungewöhnliche Kenntnis der hebräischen Sprache und des Talmud und auch der Umstand, daß in Lichtenstadt damals tatsächlich zwei jüdische Familien dieses Namens ansässig waren. Seit dem Jahre 1781, dem Jahre, da der hebräische Bücherzensor in Böhmen dem Gubernium unterstellt wurde, war Fischer amtlich approbierter, wenngleich unbesoldeter Gehilfe des damaligen Prager Zensors, Revisors und Translators in hebraicis, des Jesuiten P. Leopold Tirsch, als dessen bester und Lieblingsschüler er von Tirsch selbst in den für Fischer ausgestellten, warmgehaltenen Zeugnissen bezeichnet wird. In Privatpraxis stand Fischer jedoch bereits seit Dezember 1788 bei Tirsch. Da Fischer nicht genug Existenzmittel besaß, versuchte er wiederholt eine Remuneration zu erlangen, wurde aber trotz der lobenden Empfehlungen Tirschens stets abgewiesen. Erst kurz vor Tirschens Tod, also zu einer Zeit, da die Zensurarbeit eigentlich ganz in seinen Händen ruhte, erhielt er eine Jahresunterstützung von 50 fl. Als am 30. November 1788 Tirsch gestorben war, gab es unter den Laien keinen zweiten qualifizierten Kandidaten für diese Funktion, so daß nicht einmal ein öffentlicher Konkurs ausgeschrieben wurde, und mittels Hofdekret vom 26. Juni 1789 wurde Fischer, der damals diese Funktion tatsächlich ausübte (er war bereits am 16. Jänner 1789 vereidigt worden), zum Revisor der hebräischen Bücher mit einem Jahresgehalt von 200 fl. aus dem Studienfonds ernannt. Für seine Tätigkeit als Übersetzer wurde ihm kein festes Jahresgehalt bemessen, sondern seine Übersetzungen aus dem Hebräischen sollten nach der Bogenzahl honoriert werden. Außerdem bezog er freilich noch 200 fl. jährlich als Skriptor der Universitätsbibliothek und das Honorar für die Übersetzungen belief sich auf etwa 100 fl. jährlich. Im Jahre 1792 wurde ihm ein Jahresbeitrag von 50 fl. auf Kanzleierfordernisse zugebilligt. Bereits im Jahre 1792 verfaßte Fischer eine kurze Besprechung des hebräischen Talmud und aus dem Jahre 1802 stammt seine ausführliche „Gutmeinung über den Talmud der Hebräer", die allerdings erst 1883 von E. Baumgarten in Wien in Druck erschien. Es ist eine Apologie des Talmud gegen zahlreiche Einwände, die gegen dessen Inhalt erhoben wurden, namentlich was die Auslegung der Namen betraf, mit denen darin Nichtjuden belegt werden, und hinsichtlich der angeblichen Gutheißung von Verbrechen. Fischer starb am 22. Jänner 1844 im Alter von 89 Jahren nach 59jähriger Amtstätigkeit (vgl. CG. Publ. 1786—1795, Fasz. 115/117). Vgl. auch Baumgarten in der Vorrede und in dem Anhang zur erwähnten „Gutmeinung44 Fischers. —Die Literatur zur Geschichte der jüdischen Bücherzensur verzeichnet Guido Kisch in seiner Studie „Die Zensur jüdischer Bücher in Böhmen. Beiträge zu ihrer Geschichte.44 (Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Juden in der CSR., Jg. II, 1930, S. 444—478.) Eine beglaubigte Kopie des Manuskriptes von Fischers „Gutmeinung44 v. J. 1802 findet sich in der Handschriftenabteilung der Bibliothek des Nationalmuseums in Prag, Sign. XIII B 16. 2 Über die verschiedenen amtlichen Verhandlungen in dieser Zeit vgl. u. a. meine Studien im V. und VI. Jg. des Jahrbuches d. Ges. f. G. d. Juden in der CSR., 3 Die Studie beruht auf den Amtsakten im Archiv des Ministeriums des Innern in Prag, PG. 1811-1815, Fasz. 16/119, 186. 4 Die Amtsakten zu diesen Verhandlungen siehe PG. 1811—1815, Fasz. 16/119. Hier ist auch das ausführliche Gutachten Fischers dd. 26. April 1813 samt allen Beilagen. 5 Vgl. Fischers „Gutmeinung44, die in Anm. 1 erwähnt wurde. 364