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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 353

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 353)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--3241-2647588
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Sie sollten von allen Mitgliedern der zugehörigen Gemeinden gewählt werden, die sich mit ihnen über ihre Kompetenz und Obliegenheiten einigen sollten. Die Bezirksrabbiner sollten auch der Regierung gegenüber die offiziellen Vertreter der Judengemeinden in Religionssachen darstellen. Hinsichtlich der Rabbinerqualifikation wurde beschlossen, bis zur Errichtung des Jüdischen Seminars die bisherige Praxis aufrechtzuerhalten, derzufolge von den Rabbinatskandidaten ein Zeugnis von drei Rabbinern über die Absolvierung der vorgeschriebenen Studien verlangt wurde, und der Gemeinde blieb das Recht gewahrt, vor der Bestellung zum Rabbiner den Kandidaten noch von einem anderen Rabbiner überprüfen zu lassen. Schließlich gab es noch einige Fragen von untergeordneter Bedeutung zu regeln. Aus Furcht vor der Gefahr einer Sektenbildung unter den Juden sollte in jeder Judengemeinde nur eine einzige Synagoge gestattet sein, und im dringenden Bedarfsfalle sollte eine zweite Synagoge nur mit Zustimmung der Gemeinde errichtet werden dürfen. Reformbedürftig war auch die Einrichtung der jüdischen Bruderschaften, an denen sieben Achtel der Gemeindeangehörigen beteiligt waren. Um verschiedenen Übergriffen vorzubeugen, zu denen es unter den damaligen Verhältnissen kam, da die einflußreichen Begräbnisbruderschaften meistens Eigentümer der Judenfriedhöfe waren, stellte man den Antrag, alle Friedhöfe ins Eigentum der jüdischen Gemeinden zu übergeben. Als sich aber unterschiedliche ernste Bedenken gegen diese Lösung ergaben, wurde auf Antrag Dr. Wesselys beschlossen, zwar die Friedhöfe und Begräbnisse wie bisher den Begräbnisbruderschaften zu belassen, jedoch feste Begräbnistaxen einzuführen; jedes Gemeindemitglied sollte übrigens das Recht haben, im Falle irgendwelcher Übergriffe vonseiten dieser Bruderschaften bei der Gemeinde Berufung einzulegen. Die Frage der Errichtung eines jüdischen Seminars wurde bei der Beratung nicht entschieden, wenn sich die Teilnehmer auch dahin einigten, daß es den Eckstein der ganzen Kultusorganisation bilden müsse. Die Kommission wollte sich jedoch nicht in das Meritorische dieser Frage einlassen und betraute Landau damit, zunächst die nötigen Informationen einzuholen, namentlich bezüglich des Planes, ein solches Seminar in Wien für die gesamte Judenschaft des Reiches zu errichten; erst dann sollte diese Frage eingehender erörtert werden. Durch diesen Vorgang wurde dieses alte Projekt für lange Jahre aufgeschoben und zur Errichtung eines jüdischen Seminars in Prag ist es dann überhaupt nicht gekommen. Die Debatte über die jüdische Kultusordnung nahm insgesamt 17 Sitzungen in der Zeit vom 14. Jänner bis 7. Feber 1851 in Anspruch und das Protokoll hierüber wurde erst am 10. Feber abgeschlossen. Auch 351

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