Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 351)
- Language
- German
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der Kommission soll die Kultusgemeindeordnung verhandelt werden, nicht aber ein Patent auf ein Privilegium der Gemeindevorstände! Der Rabbiner darf nicht eine bloße Sprechmaschine sein — braucht ja auch die Regierung religiöse Autorität, und die haben nur die Rabbiner. Der Prager Oberjurist Rappaport kehrte sich sehr scharf gegen die Auffassung Wesselys, er behauptete geradezu, solange es eine Judenschaft gebe, sei kein so zersetzendes Prinzip ausgesprochen worden als die Behauptung Wesselys, der Rabbiner sei kein Organ der Gemeinde und es solle ihm die selbständige Entscheidung in religiösen Fragen verwehrt sein. Wessely konnte auf diese Einwände allerdings erklären, man spreche zwar in der Theorie von Parität, aber man mache einen Papst aus dem Rabbiner, der auch kein Moses sei! Einen Ausweg aus dem Zwiespalt brachte die Annahme des Kompromißantrages Dr. Kampfs, der Rabbiner solle verpflichtet sein, mit dem Gemeindevorstande auch Religionssachen zu verhandeln, falls sie in ihren Auswirkungen auf die Administrative übergreifen. Auch über die Frage der Besoldung der Rabbiner entspann sich eine Debatte. Die Rabbiner (namentlich der Rabbiner Pick) forderten eine feste Jahresbesoldung, damit so unter den Rabbinern der „Bettlerorden" aufhöre, wenn man ihnen gleichwohl den Priestercharakter abspreche. Die Gemeinden Vertreter dagegen beantragten die Beibehaltung der alten Art der Rabbinerbesoldung je nach den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden, und verwiesen darauf, es habe noch kein Rabbiner betteln gehen müssen, und wenn er sich beliebt mache, werde er von der Gemeinde alles Nötige erlangen. Die Mehrzahl der Beratungsmitglieder neigte sich aber der Anschauung zu, gerade diese Abhängigkeit der Rabbiner von ihrer Beliebtheit in der Gemeinde verursache die Untergrabung ihres Einflusses und ihres Ansehens, und es wurde der Antrag angenommen, den Rabbinern sei ein festes Jahresgehalt von mindestens 300 fl. auszuzahlen. Die heftigste Debatte rief die Verhandlung über die Frage eines Zentralorgans der böhmischen Judenschaft hervor, dessen angeblich die Regierung bedürfe, um sich in jüdischen Religionsfragen an eine autoritative Institution wenden zu können. Die entschiedene Mehrheit der Anwesenden erhob sich heftig gegen diesen Antrag, mit dem Hinweis, die Judenschaft habe sich jahrtausendelang die Dezentralisierung gewahrt, daher seien sie entschieden gegen ein Zentralorgan, ein Ungeheuer, aus dessen Haut sich ein Wolf entpuppen und die Krallen zeigen könne, den religiösen Zwang, die schädliche Hierarchie. Wer garantiere dafür — so argumentierten die Gegner der religiösen Zentralisierung—, daß dieses Zentralorgan stets in jüdischem Geiste wirken werde? Wer könne dann das Rad in seinem Laufe aufhalten? Zunächst werde das Organ auf drei Jahre gewählt, bald werde es sich für lebenslänglich erklären, dann 349