Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 350)
- Language
- German
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biner angehören mußte. Betreffs der Frage des obligaten Hebräisch an den jüdischen Schulen wurde beschlossen, daß nur für die Knaben das Bibellesen in hebräischer Sprache und die Grundsätze der hebräischen Grammatik verbindlich sein sollten, die Erklärung liturgischer Gebräuche jedoch unverbindlich. Auch im weiteren Verlaufe der Debatte wurde der Stellung der Rabbiner innerhalb der Gemeinden und ihren Obliegenheiten viel Aufmerksamkeit geschenkt. Wessely behauptete, der Rabbiner sei eigentlich kein Organ der Gemeinde, da sie seiner nicht notwendig bedürfe, und seine Hauptobliegenheit seien Ritualfunktionen. Seinem Antrage, der Rabbiner solle verpflichtet sein, jeden Samstag in der Synagoge zu predigen, widersprachen jedoch die Rabbiner selbst, indem sie geltend machten, die Hauptobliegenheit der Rabbiner sei das Talmudstudium. Die Debatte ergab die Annahme der Formulierung, daß der Rabbiner verpflichtet sei, für Frömmigkeit und Moral zu sorgen, die religiösen und frommen Institutionen zu revidieren, die Gemeindemitglieder in Religionsfragen zu beraten, die Schule zu leiten und zu beaufsichtigen, Religionsunterricht zu erteilen, Eheschließungen und -Scheidungen sowie die Chaliza zu vollziehen, die Ritualschlächter, das Ritualbad und andere religiöse Institutionen zu beaufsichtigen, für den Kaiser in der Landessprache zu beten, die Gesetze zu erklären, Talmud und Kasuistik zu lehren, die talmudischen Ehrentitel „chower" und „morenu" zu verleihen, die Religionslehrer zu prüfen, Predigten abzuhalten, die Konfirmation der dreizehnjährigen Judenknaben vorzunehmen, den Kultus hinsichtlich Ritus und Lehre zu überwachen, mit Hilfe des Gemeindevorstandes die Disziplin aufrechtzuerhalten, die Synagogenordnungen vorzuschlagen und die Sechswöchnerinnen zu segnen. Er sollte von der Gemeinde möglichst unabhängig sein und ein festes Jahresgehalt sollte seine Unabhängigkeit besiegeln. Bezüglich seines Einflusses in der Gemeinde betonten die Laien in der Kommission auf das nachdrücklichste die Autonomie der Judengemeinden, behaupteten, der Rabbiner sei kein Gemeindeorgan, überhaupt kein Geistlicher, und das Schicksal der Juden solle nicht von den Rabbinern abhängen, die angeblich nicht immer Engel seien. Als Gemeindeorgan wollten sie höchstens den Gemeindevorstand in Verbindung mit dem Rabbiner anerkennen, damit der Rabbiner innerhalb der Gemeinde stehe und nicht über derselben. Diese Anschauung stieß freilich auf den entschiedenen Widerstand der Rabbiner in der Kommission. Der Gemeindevorsteher ist kein Moses — wendeten sie ein — und sollte der Gemeindeausschuß auch in Religionssachen entscheiden, gäbe es alle drei Jahre, nach den neuen Gemeindewahlen , eine neue Judenschaft. Es ist für die Juden eine Frage auf Leben und Tod —nur die religiösen Gesetze müssen ausschlaggebend sein, in 348