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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 349

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 349)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--3237-2647584
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1 zu erklären, sie seien vor dem Jahre 1848 als Organe der Regierung gezwungen gewesen, unpopuläre Maßnahmen durchzuführen, aber diese Entschuldigung vermochte den elementaren Widerwillen gegen diese den Juden aufoktroyierte Institution nicht abzuschwächen. Die Debatte über diese Frage zeigte sehr deutlich die Meinungsverschiedenheit unter den Beratungsmitgliedern — unter anderm wurde auch beantragt, neben den Bezirksrabbinern in Prag als Regierungsorgan eine Art jüdisches Konsistorium zu errichten, worin außer einem Oberjuristen auch die Prager und die Landrabbiner, hervorragende Laien und Religionslehrer vertreten sein sollten. Dagegen erhob sich jedoch der alte Einwand, ein solches Zentralorgan müßte sich notwendigerweise einer bestimmten Richtung anschließen, der Orthodoxie oder dem Fortschritt, beides aber sei für die religiöse Entwicklung der ganzen Judenschaft gefährlich, ihre Freiheit würde dadurch ernstlich bedroht und in die Judengemeinden würde so die Brandfackel des Zankes geschleudert. Dr. Wessely verteidigte entschieden die Forderung, die Kreisrabbinate aufzuheben, denn ihre Belassung würde für die Juden sieben Päpste statt eines einzigen bedeuten. Dem Argumente, die Kreisrabbiner hätten ihre Geschichte, begegnete Wessely mit der witzigen Bemerkung, die Hexenprozesse hätten auch ihre Geschichte und doch sei dies kein Grund, sie aufrechtzuerhalten. Wesselys Antrag auf Aufhebung der Kreisrabbiner wurde schließlich mit einem Stimmenverhältnis von 13 : 1 angenommen, bei Stimmenenthaltung der Kreisrabbiner Mahler, Elbogen, Kafka und Pick. Über das Verhältnis der Rabbiner zu den Vorständen der Judengemeinden entspann sich ebenfalls eine lebhafte Debatte, bei der die Rabbiner ihre Unabhängigkeit gegenüber den Gemeinden in rein religiösen Dingen verteidigten, während die Laien mit Wessely an der Spitze verlangten, daß der Rabbiner auch in religiösen Fragen im Einvernehmen mit den Vorständen vorgehe, um so dem Mißbrauch der Amtsgewalt durch den Rabbiner vorzubeugen. Es handelte sich vor allem um die Frage, ob dem Rabbiner selbst das Recht zustehe, die Gemeinde einzuberufen , wenn es sich um eine religiöse Frage handelt — doch auch hier fand man ein Kompromiß in der Bestimmung, die Gemeinde werde nur vom Vorstande einberufen, doch sei der Vorsteher verpflichtet, auf Antrag des Rabbiners die Gemeinde einzuberufen. Gegen den Einfluß der Rabbiner wandten sich die Laien auch in der Frage der Schulaufsicht — es war wiederum Wessely, der für die Unabhängigkeit der jüdischen Religionslehrer den Rabbinern gegenüber eintrat, während ihnen die Rabbiner unbedingt übergeordnet sein wollten. Auch hier wurde zugunsten der Unabhängigkeit der Lehrer entschieden, sie sollten nur der Aufsicht des Schulausschusses unterstehen, dem freilich auch der Rab- 347

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