Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 348)
- Language
- German
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Der aus der Vorberatung hervorgegangene Entwurf entsprach der Mehrzahl der Beratungsteilnehmer keineswegs und erfuhr daher mannigfache Änderungen. Namentlich Dr. Wessely bemängelte das Fehlen von System, unpassende Stilisierung und vermißte in der Einleitung die Kennzeichnung der Richtlinien, die für die Abfassung maßgebend gewesen waren. In den Hauptbestimmungen spürte Wessely die Angst vor dem Gespenst der jüdischen Hierarchie, von welcher die Subkommission bei ihrer Arbeit beherrscht war, so daß sie ängstlich allem auswich, was nur im entferntesten als ein Keim angesehen werden konnte, aus dem eine Bedrohung der Selbstverwaltung für die jüdischen Kultusgemeinden erwachsen könnte, denn in der Frage dieser ihrer alten Rechte kannten sie keine Nachgiebigkeit. Der Wunsch der Gemeinden aber war für die Kommission eine verbindliche Richtschnur, so daß sie die Kritik der Anhänger einer fortschrittlicheren Richtung in der Judenschaft gewärtigen mußte. Die Judengemeinden waren mit dem Plane, ein Jüdisches Seminar zu errichten, einverstanden, wandten sich aber entschieden gegen jedwelche zentrale jüdische Kultuseinrichtung, die das Recht besäße, den Gemeinden in Religionsfragen und anderen Belangen zu diktieren. Damit hing auch der heftige Widerstand gegen die den Juden aufgezwungene Institution der Kreisrabbiner zusammen, um deren Sein oder Nichtsein bei der Beratung ein heftiger Kampf entbrannte. Dieser wurde in der Weise entschieden, daß man Bezirks-Kultusgemeinden und Bezirksrabbiner annahm, zu denen die bisherigen Kreisrabbiner ernannt werden sollten, indem ihnen zwei bis drei Bezirke auf Lebenszeit zugewiesen würden, während nach ihrem Ableben jeder Bezirk von einem eigenen Rabbiner verwaltet werden sollte. Das Recht der Judengemeinden auf die freie Rabbinerwahl sollte natürlich streng aufrechterhalten bleiben. Für das ganze Land sah der Antrag Dr. Wesselys 21 Bezirksrabbiner, darunter neun größere vor, welche den bisherigen Kreisrabbinern mit dem Titel von Oberrabbinern zufallen sollten, während die übrigen zwölf Bezirke IL Klasse durch Bezirksrabbiner verwaltet werden sollten. Gegen diesen Plan äußerte man aber die Befürchtung, aus den Oberrabbinern könnten „Diktatoren" werden, von denen ein jeder seine eigene Richtung verfolgen könnte, so daß eine Einigung unter ihnen ausgeschlossen wäre und Sekten unter der Judenschaft entstehen würden. Man beantragte daher, lieber in Prag eine Landessynagoge zu errichten, deren sieben Mitglieder neben dem Vorsitzenden aus zwei Rabbinern, zwei Laien und zwei Religionslehrern bestehen sollten. Freilich fand auch dieser Antrag keine Billigung — es war der Prager Wehli, der die ernstliche Befürchtung äußerte, ein solches Zentralorgan könnte zum Ruin der Judenschaft führen. Der Vertreter der Kreisrabbiner versuchte zwar den Grund des Hasses gegen die Kreisrabbiner mit dem Hinweis 346