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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 347

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 347)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--3235-2647582
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Präsident Kotz beantragte daher, zur Beruhigung der Judengemeinden bald eine statistische Übersicht der jüdischen Religionsschulen, der Wohlfahrtsanstalten und des Verwaltungspersonals in Böhmen zu veröffentlichen, da sich daraus ergeben werde, daß sich manches verwenden lasse, was schon besteht, so daß der finanzielle Aufwand keineswegs so hoch sein werde. Die Statthalterei konnte freilich der Böhm.-Leipaer Judengemeinde die beruhigende Versicherung geben, die Prager Kommission habe einerseits nur beratenden Charakter, anderseits setze sie sich der Mehrheit nach aus Laien zusammen und enthalte auch nicht einen der verhaßten Pächter der ehemaligen Judensteuer.18 Bei der ersten Beratung der am 25. November zusammengetretenen Kommission unterbreitete der Gubernialsekretär Fr. Goth, der die Beratung leitete, den Entwurf einer Ordnung für die jüdischen Kultusgemeinden, der nach den oberwähnten Gutachten der landesfürstlichen Behörden, Judengemeinden und Einzelpersonen gearbeitet war. Der Entwurf wurde allen Beratungsmitgliedern lithographiert eingehändigt und bei der Zusammenkunft nach vierzehn Tagen wurde dann ein siebengliedriger Ausschuß zur Ausarbeitung des eigentlichen Vorschlags gewählt. Dieser Vorsehlag wurde dann dem Plenum vorgelegt, das am 14. Jänner 1851 im Statthaltereigebäude zusammentrat, um diesen verbesserten Entwurf einer eingehenden Debatte zu unterziehen, aus der dann schon der endgültige Antrag an die Regierung hervorgehen sollte.19 Gleich zu Beginn dieser Beratung erhob sich eine Stimme, welche die allerwichtigste Forderung der religiösen Selbstverwaltung der Juden verdolmetschte: der Kreisrabbiner Elbogen legte mündlich und schriftlich vorweg Protest ein gegen jederart unmittelbaren Zwang der Regierung auf die Art der Regelung der jüdischen Kultusgemeinden und er ersuchte, man möge die Bestimmung der freiwilligen Beiträge gleichfalls ausschließlich den Gemeinden überlassen. Aus den Reihen der Laien wurde ebenfalls gleich eingangs der Verhandlungen die Forderung ausgesprochen, der unmittelbare Einfluß der Rabbiner auf die Kultusgemeinden müsse eingeschränkt werden. Diese beiden Fragen waren es auch, denen im Laufe der Beratungen die größte Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Im Rahmen dieser Studie ist es schlechterdings unmöglich, den ganzen Verlauf der langen, oft sehr lebhaften Debatte zu verfolgen, an der sich namentlich Dr. Wolfgang Wessely beteiligte. Er vertrat die Anschauung, man müsse soviel als möglich den Einfluß der Vorstände der jüdischen Kultusgemeinden stärken und den Einfluß der Rabbiner auf Dinge rein religiöser Art beschränken, und auch hier dürften sie nur im Einvernehmen mit den Gemeindevorständen entscheiden. Hier können wir nur die wichtigeren Momente grundsätzlicher Natur hervorheben. 345

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