Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 345)
- Language
- German
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einem Kanzellisten, einem Gemeindediener, einem Konskriptionsdiener, einem Aufseher über die Straßenreinigung, vier Nachtwächtern, einem Rathausturmwächter und einem Gefangenenaufseher. In der Gemeindekassa waren vier Personen beschäftigt, in der Kultusverwaltung waren außer den beiden Oberjuristen und ihrem Diener noch zwei Religionslehrer tätig, zwei Ritualschlächter, ein Sabbatwächter und ein Klepper. Die sanitäre Verwaltung führten ein Physikus und ein Spitalsarzt, ein Spitals- und ein Physikatsfeldscher. Der Gesamtaufwand dieses Gemeinwesens samt der Lehrerschaft der jüdischen Schulen betrug — ohne die Polizei- und öffentlichen Verbindlichkeiten —15.251 fl. 29 kr.15 Bis zum Jahre 1812 bestritt die Prager Judengemeinde alle diese Verwaltungsauslagen aus unterschiedlichen Gemeindeeinnahmen, als: Taxen für unterschiedliche Rechtshandlungen, Tandelmarktzins, Trauungs- und Inkolatstaxen, Taxen für das Thoraanhören, Einkünfte von den Gemeindegebäuden, Miete des Ritualbades für Frauen, Taxen von jüdischen Bällen u. dgl. Als diese Einkünfte zur Deckung der Gemeindeausgaben nicht hinreichten, wurde im Jahre 1812 hiefür ein abgestuftes Fiktitium (eine Art Gewerbesteuer) eingeführt und später wurde zur Instandhaltung der Judenstadt ein Gemeindebeitrag nach dem Steuergulden ausgeschrieben. Selbst als mit Allerhöchster Entschließung vom 20. Oktober 1848 die verhaßte Judensteuer aufgehoben worden war, diente ihre vormalige Höhe auch in der Folge als Maßstab für die Bemessung der Gemeindeumlagen.16 Als nun im Jahre 1850 die Prager Judengemeinde in politischer Hinsicht mit der Prager Christengemeinde verschmolz, begann man auch die Regelung der Finanzquellen der Judengemeinde zu erwägen. Aber alle Vorschläge auf eine Zentralisierung der verschiedenen jüdischen Fonds beim Magistrat stießen auf bedeutende Schwierigkeiten. Besonders schwierig erwies sich eine Vereinigung mit den Einrichtungen der Christenstadt hinsichtlich des jüdischen Armenhauses, des Siechenhauses, des Spitals und des Waisenhauses — die Bedingung der Ritualkost bildete hier ein großes Hindernis, man hätte denn bei den entsprechenden städtischen Einrichtungen besondere jüdische Abteilungen mit jüdischer Kost errichtet. Besondere Aufmerksamkeit schenkte der Prager Magistrat in seinem Entwürfe der alten Frage des Judenfriedhofs, der Eigentum der jüdischen Beerdigungsbruderschaft war. Die ausgedehnte Area dieses damals verödeten und unbenützten Friedhofs hatte schon lange vorher die Aufmerksamkeit des Magistrats auf sich gezogen und er trachtete ihn für seine Zwecke an sich zu bringen. Deshalb wiederholte er auch im Jahre 1850 neuerdings sein Ersuchen mit dem Hinweis, der Friedhof sei nur mit bedeutungslosen alten Grabsteinen und Unkraut erfüllt und es wäre angezeigt, ihn zu anderen Zwecken zu benützen. 343