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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 343

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 343)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--3231-2647578
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Den landesfürstlichen Behörden sollte nur vorbehalten bleiben, gegebenenfalls bei hartnäckiger Verweigerung der Zahlung der Beiträge einzuschreiten , wiewohl auch da den Gemeinden noch vorher das wirksame Mittel zustehen sollte, nichtzahlenden Mitgliedern die religiösen Rechte zu verweigern, was besonders bei Begräbnissen schmerzlich werden konnte. Übrigens äußerte die Mehrzahl der Gutachten keinerlei Befürchtung, daß die Entrichtung der Religionsbeiträge auf Schwierigkeiten stoßen könnte, wofern sie nur formal freiwillig blieben und nicht von Amts wegen diktiert würden. Die Erinnerung an die verhaßte Judensteuer und die oktroyierten Beiträge für die Kreisrabbiner war die Hauptursache dieses Festhaltens an dem freiwilligen Charakter der Beiträge und des Widerstandes gegen behördlichen Zwang jeglicher Art, namentlich gegen eine Religionssteuer welcher Art immer. Die jüdischen Gemeinden, sehr empfindlich in Fragen ihrer Autonomie, bestanden auch darauf, daß auch alle Armen-, Schul- und Religionsfonds, die mancherorts aus freiwilligen Privatbeiträgen und Spenden sehr gut dotiert waren, in der Verwaltung der Gemeinde verblieben. Die Bezirkshauptmannschaften und Kreisregierungen beantragten zwar damals die Zentralisierung aller dieser Fonds und die Errichtung einer Kreisfürsorge für jüdische Arme, doch die jüdischen Gemeinden wandten sich scharf dagegen und äußerten die — sicherlich begründete — Befürchtung, dies müßte zum völligen Verfall der privaten Wohltätigkeit und somit nur zu einer Verschlechterung des gegenwärtigen Zustandes führen. Dieses Problem war besonders für die Prager Kultusgemeinde sehr schwierig, da sie über sehr reiche Fonds verfügte, deren Spezialzweck größtenteils irgendeine Zentralisierung im Sinne der landesfürstlichen Behörden überhaupt nicht zuließ. Sowohl die Kultusgemeinden und landesfürstlichen Behörden als auch einige fortschrittlichere Rabbiner kamen in ihren Gutachten in der Anschauung überein, die Allgemeinbildung und das sittliche Niveau der Judenschaft in Böhmen müsse notwendigerweise gehoben werden, namentlich bei der Landjudenschaft, die alten Überlebsei und Aberglauben — wie es in den Gutachten heißt — müßten beseitigt, überall der neue Ritus nach dem Vorbilde des Wiener Tempels mit deutschen Predigten und Chorgesang mit Orgelbegleitung eingeführt und so einer wirklichen Emanzipation der Juden und ihrer bürgerlichen und gesellschaftlichen Verschmelzung mit der christlichen Bevölkerung im Lande vorgearbeitet werden. Freilich fehlte es auch nicht an Stimmen, die Befürchtungen wegen Sabotage dieser Bestrebungen vonseiten der konservativen Rabbiner äußerten, ohne jedoch die Hoffnung aufzugeben, die Hebung des allgemeinen Kulturniveaus der gesamten Judenschaft werde gleichzeitig den Einfluß dieser konservativen Elemente abschwä- 341

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