Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 341)
- Language
- German
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die Entstehung einer Hierarchie, gegen die sich denn sehr nachdrückliche Stimmen geltend machten. Bezirks-Kultusgemeinden mit Bezirksrabbinern, Kreisgemeinden mit Kreisrabbinern, die Landeskultusgemeinde in Prag mit dem obersten jüdischen Kirchenrat, bestehend aus drei Laien und drei Rabbinern — das waren die Haupttypen der beantragten Lösungen. Für die Bezirksgemeinden nahmen die Projektanten 3000 bis 4000 Mitglieder in Aussicht, doch war es im Hinblick auf die unregelmäßige Diaspora der Judensiedlungen aus technischen Gründen nicht gut möglich, diese Kultusbezirke in das Schema der damaligen politischen Landeseinteilung zu zwängen. Die Mehrzahl der Entwürfe sprach sich für die Aufhebung der Kreisrabbinate aus und empfahl, sie zu einer Art höherer Bezirksrabbinate umzuwandeln, diesen Bezirksrabbinern sollten auf Lebenszeit zwei bis drei Bezirks-Kultusgemeinden zugewiesen werden. Die Prager Gemeinde sollte freilich eine Sonderstellung genießen und ihre drei Oberjuristen sollten den obersten Kirchenrat oder das jüdische Konsistorium als höchstes Organ der böhmischen Judenschaft in Religionssachen bilden. Gegen diese hierarchische Lösung machte sich jedoch ein fühlbarer Widerstand geltend. Die Grundbedingungen einer anerkannten ordentlichen Judengemeinde waren: Synagoge, Friedhof, Ritualbad für die Frauen, Rabbiner oder Religionslehrer, Kantor, Ritualschlächter und Synagogendiener. Die Beschneider sollten von dem Bezirksfeldscher geprüft werden. Die Kompetenz der Gemeinden sollte möglichst erweitert und in allen Kultusinstitutionen sollte neben dem geistlichen Element auch das Laienelement eine gleichmäßige Vertretung finden. Viele Judengemeinden sprachen sich vielfach sehr scharf gegen den übermäßigen, nachteiligen Einfluß der Rabbiner aus, denen sie Gewinnsucht und Mangel an Obsorge für die Volksbildung vorwarfen. Zahlreiche Stimmen sprachen sich für eine Vorbildung der Rabbiner aus und forderten zu diesem Zwecke die Errichtung eines Seminars in Prag, eines lyceum rabbinicum zu ihrer Heranbildung.12 Die infolge der geänderten Verhältnisse schon veraltete Instruktion für die Orts- und die Kreisrabbiner vom 4. Juli 1847 sollte revidiert und verbessert und allen Rabbinern sollten fixe Bezüge bemessen werden, um ihre bisherige materielle Abhängigkeit von den Gemeinden zu lockern und ihre moralische Autorität zu stärken. Die Obliegenheiten der Ortsrabbiner sollten in der Instruktion genau umschrieben werden: sie sollten die Eheschließungen vollziehen, die Katechese besorgen, die Kranken besuchen, die Talmudehrentitel „chower" und „morenu" verleihen , die jüdischen Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken (ohne die bisherige Kontrolle vonseiten der katholischen Pfarrer) führen, die Synagogen und jüdischen Religionsschulen visitieren, die Ritualschlächter prüfen, Rat in Zeremonialfragen erteilen und Streitigkeiten in der 339