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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 339

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 339)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--3227-2647574
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nen, indem er den Raudnitzer Rabbiner Kohn aufforderte, ein entsprechendes Gutachten zu erstatten. Kohn empfahl in seinem Gutachten, zunächst die nötigen Daten über die Zahl und die Organisation der Juden im Lande einzuholen, danach eine statistische Übersicht zusammenzustellen und daraufhin nach Prag eine Konferenz über den Entwurf eines Statuts für die Judengemeinden einzuberufen. Hinsichtlich des Meritums der Sache beantragte Kohn die Einführung von obligatorischen Beiträgen zur fixen Besoldung der Rabbiner, die Stärkung der fortschrittlichen und gebildeten Rabbiner durch die Emanzipierung derselben vom bisherigen Terrorismus und der bisherigen Beschränkung durch den Zelotismus der Judengemeinden, damit sie nicht beständig vor dem Damoklesschwert der Volksgunst zittern, was natürlich einen modernen Rabbiner hindern muß, im Dienste des Fortschritts tätig zu sein. Nach Kohns Antrag sollte zunächst den Gemeinden unmöglich gemacht werden, wie bisher ihnen mißliebige Rabbiner zu entlassen; die Regierung sollte sich daher die Oberaufsicht über die Judengemeinden vorbehalten; die Judengemeinden sollten im Rahmen der Bezirkshauptmannschaften zu Bezirks-Kultusgemeinden mit Bezirksrabbinern zusammengefaßt werden. Die Einrichtung der Kreisrabbiner beantragte Kohn aufzuheben, entsprechend dem einmütigen Wunsche der gesamten böhmischen Judenschaft, und sie zu Bezirksrabbinern zu ernennen. Die Prager Statthalterei leitete inzwischen nach dem Wunsche des Ministeriums auf breiter Grundlage eine amtliche Aktion zur Reform der jüdischen Verfassung ein. Mit Runderlaß vom 5. März 1850 forderte sie alle Kreisregierungen auf, im Wege der Bezirkshauptmannschaften und mit Hilfe der jüdischen Kultusgemeinden alle jüdischen Kultus- und Schuleinrichtungen im Lande festzustellen, den Zeitpunkt ihrer Gründung, die Höhe der Gelddotation und überhaupt alle nötigen statistischen Daten zu erheben und mit möglichster Beschleunigung nach Prag einzusenden, zugleich mit dem Entwürfe eines neuen Statuts, den sie im Einvernehmen mit den Rabbinern und den intelligenteren Juden ihres Sprengeis auszuarbeiten hatten. Die Kultusbeiträge sollten in der bis 1848 geltenden Höhe beibehalten werden .10 Diese amtliche Aktion förderte mehr oder weniger genaue Berichte von allen Bezirkshauptmannschaften Böhmens zutage, in welchen einerseits der Stand der jüdischen Kultusgemeinden des Landes festgehalten, anderseits im Einvernehmen mit der einheimischen Judenschaft Entwürfe ihres künftigen Statuts vorgelegt wurden. Hier ist nicht der Ort, eingehend den Inhalt dieser oft sehr ausführlichen Gutachten und Entwürfe zu schildern, — es genügt, ihre Grundgedanken kurz zu kennzeichnen; die Anschauungen und Wünsche der Orts- und Kreisrabbiner 337

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