Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 337)
- Language
- German
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besoldet (100—300 fl. CM. und das Schulgeld), taugten jedoch sehr häufig wenig, besonders dort, wo ihre Schulfunktion noch mit der Ritualschlächterei und den Pflichten eines Kantors verbunden war, da diese Nebenämter vielfach notwendigerweise zur Vernachlässigung der Schulpflichten führten. Besonders die armen Kinder waren auf diese Weise stark benachteiligt, denn die bemittelteren Judenfamilien hielten sich in der Regel ihre Privatlehrer (bocherim), bei denen die Kinder neben der Religion auch Hebräisch, Deutsch und andere Fächer lernten. Bei dieser Sachlage kann man sich nicht wundern, wenn der Gesamtstand der Bildung namentlich bei der Landjudenschaft verhältnismäßig ziemlich niedrig war. Von einem tieferen Verständnis für religiöse, dogmatische und Moralfragen konnte keine Rede sein, das Hauptinteresse war nur dem — wie es in den Akten heißt — veralteten Zeremoniell polnischen Musters zugewandt, das damals, seit dem Jahre 1837, nur langsam von dem reformierten Ritus des Wiener Tempels verdrängt wurde; dieser bediente sich der deutschen Sprache und des Chorgesanges, eventuell mit Orgelbegleitung und legte größeres Gewicht auf regelmäßige Predigten . In Prag wurde dieses regulierte Zeremoniell durch das Verdienst des Vereines zur Hebung des jüdischen Ritus eingeführt, dem es gelungen war, die Altschulsynagoge in seine Verwaltung zu bringen und dort seinen Prediger zu bestellen. In der Provinz befand sich diese fortschrittliche Richtung damals noch in ziemlicher Minderheit, unter dem Einfluß der konservativen Rabbiner, die nach der Ausdrucksweise der Akten den veralteten polnischen Ritus mit ausschließlichem Hebräisch und mit dem Geschrei in den Synagogen möglichst lange festzuhalten bestrebt waren.5 Die Allgemeinbildung der Landjudenschaft in Böhmen war damals auf sehr tiefer Stufe und den fortschrittlicheren und intelligenteren Juden war klar, daß zeitgemäße Reformen in der Kultus- und Schulverfassung eine Notwendigkeit geworden seien. Als daher das Jahr 1849 die rechtliche Lage der Juden im Staate auf eine neue Grundlage gestellt hatte, wurden bald Stimmen für eine Änderung der veralteten jüdischen Gemeindeverfassung und vorweg nach Besserung der Schulverhältnisse laut. Der erste Anstoß ging vom Amonsgrüner Rabbiner Hainsfurt aus, der zwar vor allem auf die Notwendigkeit hinwies, ein jüdisches Seminar zu errichten, der aber auch andere Fragen anschnitt, die mit der Organisation der Judengemeinden zusammenhingen. Verschiedene Umstände brachten es jedoch mit sich, daß Hainsfurts Entwurf ohne greifbares Ergebnis in Vergessenheit geriet .6 Unter den Judengemeinden wurden jedoch schon damals die notwendigen Reformen erwogen, und es war Samuel Prazäk, Ortsrabbiner in Neuern, der den unmittelbaren Anstoß zu amtlichen Verhandlungen über diese Fragen gab. In seiner schriftlichen Eingabe an das Innenministerium 335