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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 335

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 335)
Language
German
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IRI
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Im Charakter der jüdischen Religion, die eigentlich keinen Unterschied zwischen Laien und Geistlichen kennt, lag es begründet, daß zum Vollzug der Kulthandlungen nicht unbedingt Rabbiner benötigt wurden, die übrigens nicht im wahren Sinne des Wortes Priester waren, sondern nur Lehrer, Repräsentanten der jüdischen Religionswissenschaft, Förderer und Kenner des Talmudstudiums und dementsprechend auch Berater der Gemeinde in Fragen des Kultus und namentlich des Ritus. Nach einer amtlichen Aufnahme vom Jahre 1850 gab es damals in Böhmen insgesamt über 40 Rabbiner, die von den größeren Judengemeinden gewählt waren und ihren Unterhalt erhielten, jedoch jederzeit gekündigt werden konnten. Ihre allgemeine Bildung war damals in der Regel nicht übermäßig hoch und auch ihre materielle Lage war keineswegs glänzend. Sie waren einesteils auf die vereinbarte Besoldung (150 bis 400 fl. CM. jährlich) angewiesen, andernteils auf den Ertrag der Taxen für unterschiedliche Kultverrichtungen und somit der Willkür der Judengemeinden preisgegeben, die diese ihre Kompetenz sehr eifersüchtig wahrten und deren Vorstände sich mitunter sehr scharf gegen einen übermäßigen Einfluß der Rabbiner wehrten, indem sie bei den Beratungen eine entsprechend starke Vertretung des Laienelementes forderten, um den Einfluß der Rabbiner zu paralysieren. Die Animosität der Judengemeinden wandte sich vorweg gegen die Kreisrabbiner, da die Juden in ihnen eine unerwünschte, ihnen von der Regierung aufgezwungene Hierarchie erblickten, Exponenten der landesfürstlichen Behörden; dazu kam noch, daß die Kreisrabbiner seit dem Jahre 1843 aus den Beiträgen der Gemeinden erhalten werden mußten, die als Zuschlag zur verhaßten Judensteuer eingehoben wurden. Die Entfernung des Sitzes der Kreisrabbiner von der Mehrzahl der Judengemeinden war die Ursache, daß ihre Tätigkeit keineswegs intensiver durchgriff — sie begnügten sich meistenteils nur mit dem Prüfen der Ritualschlächter, der Autorisierung von Rabbinatskandidaten, der Ausstellung von Zeugnissen an jüdische Brautleute, der Ausfertigung von Diplomen über die Erteilung der Ehrentitel „chower" und „morenu", kurz mit Funktionen, die ihnen zu ihrem Jahresfixum von 400 fl. CM. Nebeneinkünfte brachten. Ihre übrigen Pflichten, als regelmäßige Revisionen der Judengemeinden im Kreise und Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes, vernachlässigten die Kreisrabbiner vielfach sehr und zogen sich so die Unzufriedenheit der Gemeinden zu, was sich namentlich im Jahre 1850 zeigte, als man an die Verhandlung über eine Reform der jüdischen Kultusverfassung schritt. Die Mehrzahl der Judengemeinden warf ihnen damals Gewinnsucht und Eigennutz vor, was sie hindere, der Volksbildung und dem Zustand des jüdischen Schulwesens ihr Augenmerk zuzuwenden. Unter diesen zahlreichen Beschwerden ist 333

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