Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 330)
- Language
- German
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die Landjuden entfalle, wie dieser Anteil bisher verwaltet worden, ob es auf Wahrheit beruhe, daß aus diesen Geldern bereits ein bestimmter Betrag ohne Vorwissen der Landjudenschaft an die Prager Judengemeinde ausgezahlt worden sei, und er forderte, die Kammerkasse möge diese ganze Barschaft in Staatspapieren neuer Emission anlegen. Eine Antwort hat Mendl auf seine Anfrage vermutlich nicht erhalten — in den Akten vermochten wir sie wenigstens nicht aufzufinden.17 Obwohl Hainsfurths Entwurf nicht öffentlich kundgemacht worden war, so blieb doch die Tatsache, daß er einen solchen eingereicht, der jüdischen Öffentlichkeit nicht verborgen und erregte namentlich unter der Landjudenschaft Aufsehen, besonders als sich das unverbürgte Gerücht verbreitete, in Prag hätten geheime Beratungen der ehemaligen jüdischen Pächter der Judensteuer stattgefunden und man habe beschlossen, mit einem eigenen Plane zur Errichtung eines jüdischen Seminars aus den Überschüssen der Judensteuer hervorzutreten. Dieses Gerücht verbreitete sich unter den Landjudengemeinden wie ein Lauffeuer und man war dadurch sichtlich beunruhigt, da es sich um die jüdischen Steuereinnehmer handelte, denen vor allem die Landjudenschaft kein Vertrauen schenkte und auch in dieser Frage eigennützige und egoistische Motive beimaß. Und so langten von Ende Dezember 1849 bis Mitte Feber 1850 beim Innenministerium in Wien vier ähnliche und durchwegs sehr scharf stilisierte Beschwerden der Gemeinden zu Jungbunzlau, Brandeis a. E., Kolin und Neubidschow ein, die gegen die vermeintlichen Beratungen jüdischer Vertreter, die weder ihre Stimme noch ihr Vertrauen besäßen, Einspruch erhoben und die Einberufung neuer Konferenzen forderten, an denen ihre freigewählten Delegierten teilnehmen könnten.18 Alle Beschwerden nahmen scharf gegen die Pächter der Judensteuer Stellung und reklamierten für alle Juden das Recht der freien Wahl von Vertrauensmännern, schon deshalb, da das Wesen der Religionsverfassung schlechterdings das Vertrauen zu deren Führung voraussetze; sie sprachen auch den bisherigen Repräsentanten der Landjudenschaft ihr Mißtrauen aus, da diese ebenfalls aus dem Kreise der verhaßten jüdischen Steuerpächter hervorgegangen seien. Die Gemeinden protestierten namentlich dagegen, daß sie hinsichtlich der Lasten nicht gehört wurden, die notwendigerweise mit der Errichtung des jüdischen Seminars verbunden sein werden, und sprachen sich mehr oder weniger offen dagegen aus mit dem Bemerken, es gebe noch viel dringendere Bedürfnisse als die jüdisch-theologische Lehranstalt. Sie waren nicht geneigt, zu diesem Zwecke die Überschüsse der Judensteuer zur Verfügung zu stellen; nur die gewählten Vertreter der gesamten Judenschaft des Landes, also auch der Landjudenschaft, hätten das Recht, darüber zu entscheiden. Sie forderten daher, über alle diese 328