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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 327

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 327)
Language
German
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IRI
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Kandidaten eine zweijährige Praxis bei einem Rabbiner oder wenigstens eine einjährige Probezeit bei einem Religionslehrer. Erst danach sollte der Absolvent die Wählbarkeit zum Rabbiner oder Religionslehrer erlangen. Die Fragen technischer, personaler und wirtschaftlicher Natur überließ Landau weiterer, eingehenderer Erörterung. Auf die Aufforderung des Repräsentanten der Landjudenschaft Markus Mendl aus Böhmisch-Brod wurde auch von dem Koliner Rabbiner Daniel Frank ein Lehrplan für das zukünftige jüdischeSeminar entworfen.9 Frank empfahl in Böhmen acht bis zehn Vorbereitungsschulen für jüdische Knaben im Alter von sechs bis vierzehn Jahren, an welchen der Pentateuch mit Mendelssohns Übersetzung und Kommentar, das erste Buch der Propheten, die hebräische Grammatik, der Talmud in den Traktaten Berachoth, Sabbath mit den Kommentaren Raschi, Tosepheth und Marscha durchgenommen werden sollten. Nach der Prüfung an dieser Vorbereitungsschule sollte der Hörer acht Jahre lang das Gymnasial- und Philosophiestudium betreiben, wo gleichzeitig Talmud zu lehren wäre, und erst dann sollte er die eigentliche theologische Lehranstalt beziehen, für deren zehn Jahrgänge (Semester) Frank in seinem Elaborat einen genauen Lehrplan vorsah. Auch Frank empfahl, nur an den genehmigten Zeremonien und Gebräuchen festzuhalten und die Hörer zur Nächstenliebe ohne Ansehen der Nation und der Religion zu führen. Ende jeden Semesters sollte der Kandidat nach einer öffentlichen Schlußprüfung ein Semestraizeugnis erhalten; zum äußeren Beweise erfolgreichen Studiums sollten Titel dienen, und zwar der eines Talmudmagisters für kleinere Gemeinden, auf Grund der Prüfung nach bloß sechs Semestern, oder für die Absolventen aller zehn Semester der Titel eines Talmuddoktors, der die Wahlberechtigung auf Rabbinerposten in größeren Gemeinden oder für ganze Kreise vermittelte. Die Erlangung des Doktorates sollte an eine Dissertation und Disputation gebunden sein und das in klassischem Hebräisch abzufassende Curriculum vitae sollte im Archive der jüdischen Fakultät hinterlegt werden. Die Diplome wären von allen Professoren und dem ersten Prager Oberjuristen zu fertigen. Auch Frank empfahl eine einjährige Praxis bei einem Rabbiner und beantragte, in das Seminar nur jene Studierenden aufzunehmen , deren Eltern sich schriftlich verpflichten, sie bis zur Beendigung der Studien zu erhalten. Der Franksche Entwurf wurde von der Prager Judengemeinde als der beste anerkannt. Der Rabbiner Frank sollte ursprünglich über Aufforderung des jüdischen Repräsentanten Markus Mendl in Böhmisch-Brod den Entwurf gemeinsam mit A. Kornfeld und J. Altar in Jenikau, W. Wertheimer in Dobruschka und S. Ochs in Pottenstein ausarbeiten, aber diese konnten sich mit ihm nicht einigen und arbeiteten daher einen Separat- 325

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