Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 326

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 326)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2644300-2644313--3214-2647561
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Abteilungen haben, eine Vorbereitungsanstalt und die eigentliche Schule. An der vierjährigen Vorbereitungsanstalt sollte Deutsch, Latein, Griechisch, hebräische und aramäische Grammatik, die Bibel mit den hebräischen Kommentatoren, Geographie und Geschichte, Arithmetik, Algebra und Stil nach den Gymnasiallehrbüchern oder nach den Behelfen gelehrt werden, deren Verzeichnis Landau seinem Entwurf beischloß. Besondere Aufmerksamkeit sollte der fleißigen Lesung deutscher, lateinischer und griechischer Klassiker geschenkt werden. Aufnahmsbedingungen: ein Mindestalter von 10 Jahren, guter Fortgang in der Hauptschule, durch strenge Prüfung erwiesene Kenntnis des Pentateuch, der ersten prophetischen Bücher und der hebräischen Formenlehre. Nach vier Jahren sollte sich der Kandidat einer Reifeprüfung unterziehen und so das Maturitätszeugnis erwerben, das ihn zum Eintritt in den zweijährigen Philosophiekurs an der Prager Universität berechtigte. Hier sollte obligat Mathematik, Philosophie, lateinische Philologie, Naturwissenschaft, Physik, Weltgeschichte und unobligat griechische Philosophie, Ästhetik und Pädagogik vorgetragen werden. Außerdem sollten die Kandidaten Talmudvorträge hören und auch privat biblische Bücher und lateinische sowie griechische Autoren lesen. Nach erfolgreicher Schlußprüfung sollte der Kandidat aus dem Philosophiekurs an die eigentliche theologische Lehranstalt übertreten. Auf den Lehrplan dieser Anstalt hatte Landau folgende Gegenstände gesetzt: a) Bibelstudium und -exegese mit hebräischen Stilübungen, b) Talmud und dessen Ausleger in einer für das religiöse Leben verwendbaren Auswahl, c) die dogmatischen und Ritualbücher des Maimonides, die Bücher Orach, Chaim, Magen, Abraham, Joredea und für das religiöse Leben verwendbare Lehrstücke aus Choschen-Hamischpat und Eben-Haeser, d) Mosaische Dogmatik und Moraltheologie, e) Religionsgeschichte, f) Homiletik mit besonderer Berücksichtigung von Hagada und Midraschim, g) Vorträge über Katechetik und Methodik des Religionsunterrichts, h) Studium des natürlichen Rechts und der Rechtsphilosophie, deren Kenntnis laut Gesetz von jedem Rabbinatskandidaten verlangt werden muß. Unobligat sollten sein Arabisch und Syrisch, Geschichte der Juden und der rabbinischen Literatur. Da es bisher systematische Lehrbücher für alle diese Gegenstände nicht gab, waren solche nach und nach zu verfassen, um so festen Boden im Chaos des umfangreichen Materials zu gewinnen. Landau empfahl daher inzwischen die Heranziehung der Arbeiten älterer jüdischer Theologen, aus denen sich der erfahrene Lehrer schon selbst ein System schaffe. Die detaillierte Verteilung des Stoffes, zu dessen Bewältigung Landau sechs bis sieben Jahre bemaß, sollte von der Zahl der Lehrer und anderen Umständen bedingt sein. Nach der strengen Prüfung vor einer eigenen Kommission beantragte auch Landau für die 324

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.