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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 325

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 325)
Language
German
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IRI
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unter den gegebenen Verhältnissen überhaupt keine Aussicht auf Erfolg. Der Prager Rabbiner Salomon L. Rappaport entwarf damals einen Lehrplan für das geplante jüdische Seminar,7 berechnet auf ein acht- bis zehnjähriges Studium in drei Klassen, deren beide ersten zwei bis drei Jahre, die dritte aber drei bis vier Jahre lang besucht werden sollten. Rappaport entwickelte eingehend den Lehrgang des Seminars, der vor allem das Studium des Talmud und seiner wichtigsten Kommentare, natürlich neben dem Studium der hebräischen Grammatik und praktischen Predigtübungen umfassen sollte. Die dunkeln Stellen im Talmud und im „Schulchan aruch" sollten vom humanen Gesichtspunkt aus erklärt und die Schüler namentlich auf jene Stellen hingewiesen werden, wo die Nächstenliebe ohne Ansehen der Religion und Ergebenheit der Regierung und dem Staate gegenüber gelehrt wird. Nach Absolvierung sämtlicher Klassen des Seminars sollte den Kandidaten eine zweijährige Praxis bei einem Rabbiner vorgeschrieben sein und erst mit dem Zeugnis dieses Rabbiners sollte der Kandidat zu der Hauptschlußprüfung zugelassen werden. Dabei sollte er mehrere Fragen aus den biblischen, grammatischen, talmudischen, theologischen und historischen Fächern beantworten, in klassischem Hebräisch eine Dissertation über ein selbstgewähltes Talmudthema ausarbeiten und eine deutschgeschriebene Dissertation aus Theologie. Zum Abschluß der Prüfung sollte er eine deutsche Ansprache an die Professoren richten, zum Beweise seiner Befähigung im Predigen, und erst dann sollte der Absolvent das Diplom erhalten, das ihn zum Amte eines Rabbiners berechtigte. Zu gleicher Zeit oder vielleicht schon früher, Ende des Jahres 1839, arbeitete auch Landau einen ausführlichen Statutsentwurf für die projektierte theologische Lehranstalt zur Ausbildung von Rabbinern und Religionslehrern aus. Er unterbreitete jedoch sein Elaborat —wie wir gesehen haben —nicht den Behörden, sondern tat dies erst anfangs März 1850, also unter bereits völlig geänderten Verhältnissen.8 In die neue Anstalt sollten nach Landaus Antrag nur besonders fähige Schüler Aufnahme finden, nach einer humanistischen und realistischen Vorbildung, die sie sich an den öffentlichen Schulen und Gymnasien aneignen sollten. An der philosophischen Fakultät, deren Absolvierung bereits damals den angehenden Rabbinern vorgeschrieben war, sollte eine vierjährige Vorbereitungsschule errichtet werden, an der auch die hebräische Grammatik und die Bibel gelehrt würde. Damit wäre der sonst sechsjährige Gymnasialkursus mit Rücksicht auf den Umfang des jüdisch-theologischen Studiums auf vier Jahre verkürzt worden und hätte so eine speziellere Vorbildung für das beabsichtigte Studium ermöglicht, als dies bisher am Gymnasium der Fall war. Die projektierte jüdisch-theologische Lehranstalt sollte nach Landaus Entwurf zwei 323

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