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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 324

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 324)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--3212-2647559
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zielle Basis für dessen Realisierung zu schaffen. Dies sollte auf einer Vertreterversammlung der Prager und der Landjudenschaft geschehen. Diese kam am 3. August 1841 auf dem jüdischen Rathaus zustande. Ihr Programm bildete vornehmlich die Schlußfassung über die Verwendung des Überschusses der im vorhinein erhobenen jüdischen Steuer, der sog. Steuerrestenabschnittsgelder im Betrage von 33.326 fl. Die Summe erlag in der jüdischen Domestikalkasse zu Händen der Prager und der Landjudenschaft und sollte nach einem bestimmten Schlüssel einem von den jüdischen Vertretern zu bestimmenden Zwecke zugeführt werden.5 Gleich nach Eröffnung der Versammlung stellte Landau den Antrag, man möge dieses Geld zur Errichtung einer jüdisch-theologischen Lehranstalt verwenden, und gewann für diesen Gedanken die anwesenden Vertreter der Landjudenschaft, die sich protokollarisch verpflichteten, für den genannten Zweck die Landjudentangente, d. h. ein Drittel der erwähnten Steuergelder zu widmen, jedoch nur unter der Bedingung, wenn die Prager Judenschaft die restlichen zwei Drittel dem gleichen Zwecke zuwende.6 Die weiteren Beratungen zeigten jedoch, daß die Teilnehmer in der Frage des jüdischen Seminars nicht einig waren. Nach Landau bat sofort der zweite Vertreter der Judengemeinde Wolf Flekeles ums Wort; er zollte zwar der vereinbarten Lösung seinen Beifall, schwächte aber diese Erklärung durch den unmittelbaren Beisatz ab, eine zweckmäßigere Verwendung würden jene Gelder wohl für Bedürfnisse der Judengemeinde finden, für das Spital, die Normalschule, das Armenhaus u. dgl. Gegen Landaus Antrag erhob auch der anwesende Regierungskommissär seine Stimme, indem er zwei Drittel der erwähnten Summe zur Besoldung der Kreisrabbiner zu verwenden empfahl. Den Todesstoß aber erlitt das Projekt eines jüdischen Seminars durch die Erklärung der anwesenden Beamten der jüdischen Domestikalkasse, von den Steuerüberschüssen seien bereits über 30.000 fl. vergeben zur Deckung anderer Auslagen, auf Vorschüsse, auf Personalerfordernisse der jüdischen Gemeindeverwaltung und der Domestikalkasse, auf die Instandhaltung der Brunnen, der Kanalisation u. dgl., während auch andere Ausgaben der jüdischen Gemeinde immer größer würden. Die Repräsentanten der Landjudenschaft suchten zwar Landaus Antrag zu retten mit dem Hinweis, die jüdisch-theologische Fakultät zur Heranbildung guter Religionslehrer sei viel wichtiger als alle eben genannten materiellen Erfordernisse, sie blieben aber mit ihrem Antrage in der Minderheit und die Beratung wurde geschlossen, ohne daß ein Beschluß gefaßt worden wäre. Praktisch war somit Landaus Antrag begraben. Als man demnach Ende 1841 in Prag die Anpassung des Paduaner Statuts an die böhmischen Verhältnisse erwog, hatte diese Erörterung 322

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