Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 311)
- Language
- German
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Meineid u. dgl. gutgeheißen würde. Das ist ein irriger Gemeinplatz — behauptet Fischer —, nirgends hat er es ausdrücklich gelesen. Im Gegenteil, viele Rabbiner der alten und neuen Zeit schreiben ausdrücklich in ihren Büchern, daß es dem Juden unter keinen Umständen erlaubt sei, so zu sündigen. So der Prager Oberrabbiner Ezechiel Landau, gest. 1793, der gleichzeitig das Oberhaupt der Judenschaft und Rabban, d. h. der größte Lehrer seines Volkes war; er verbietet in seiner Schrift „Nöda bihudo" seinen Glaubensgenossen alle diese Sünden ohne Ausnahme. Landau widerlegte hier neuerdings die vermeintliche Bedeutung der oberwähnten Ausdrücke für Fremde und erklärte ausdrücklich, Mord und Diebstahl sei den Juden verboten wegen des „Mammons" der Juden und Christen.8 Fischer stand in guten, freundschaftlichen Beziehungen zu Landau, der ihm noch vor Zusendung der Fortsetzung seiner Schrift „Zijim lenephesch" in einem Privatbrief mitteilte, er schärfe seinen Glaubensgenossen auf das nachdrücklichste ein, die Völker zu ehren, in deren Schatten die Juden Schutz finden. Auch unter den Juden gibt es natürlich Diebe und Betrüger wie in jedem andern Volke — fährt Fischer in seiner Apologie fort —, doch daran sind nicht die Religionsbücher schuld. Übrigens hat sich unter den Verbrechern in Böhmen schon lange kein Jude befunden, der wegen Mordes, Geldfälschung u. dgl. angeklagt worden wäre. Gäben die jüdischen Bücher die Anleitung dazu, müßten sich die Folgen davon zeigen, — Fischer kennt jedoch aus der Zeit seines fünfunddreißigj ährigen Prager Aufenthaltes keinen einzigen ähnlichen Fall. Ähnlich verhält es sich mit der angeblichen Gutheißung des Meineides. Der Pester Zensor solle wenigstens die Schrift „Nöda bihudo", erschienen in Prag im Jahre 1776, und das Buch „Schailos vetschuvos" vom Jahre 1808 durchlesen, dort werde er finden, daß der Rabbiner Ezechiel Landau, vom Prager erzbischöflichen Konsistorium ausdrücklich befragt, ob den Juden der Meineid erlaubt sei, um die Ehre des jüdischen Gesetzbuches zu retten, dies entschieden verneint habe, und auf Fischers Anfrage bestritt dies auch der Rabbiner Eleazar Flekeles. Fischer stützte seine Verteidigung auch auf das Buch des Moises Philipson „Über die Verbesserung des Judeneids", das im Jahre 1797 zu Neustrelitz im Auftrage der kurfürstlichen Justizkanzlei zu Hannover erschienen war. Übrigens komme der Meineid bei allen Völkern vor, — so schließt Fischer den zweiten Teil seiner Kritik. Es war also noch auf Albers Behauptung zu antworten, daß alle diese moralisch bedenklichen Grundsätze auf den Talmud zurückgehen. Eingangs dieses Abschnittes seiner Replik hielt es Fischer für nötig, einen kurzen Bericht über die zwei Hauptteile des Talmud zu geben. Die Mischna enthält das eigentliche mündliche Gesetz, das Moses vom Berge Sinai gebracht und das stets nur mündlich den siebzig ältesten Juden 309