Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 302

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 302)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2644300-2644313--3190-2647537
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

zeichnete Euere Maiestät allerunterthänigst, daß Allerhöchst Dieselben gnädigst geruhen mögen, die ratificirten Rabiner, auch Vorsteher und Aeltesten der Gemeinden der Böhmischen Landes-Judenschaft ebenfalls von dem Conscriptions- Sistem allergnädigst zu befreien." - CG. 1786-1795, Mil. 39/1. 12 Elias Baruch schickte sein Gesuch am 13. Oktober 1788 an die Vereinigte böhmisch-österreichische Hofkanzlei in Wien. Wir erfahren aus ihm recht interessante Mitteilungen über das Leben dieses jüdischen Würdenträgers auf dem böhmischen Lande. So wissen wir von ihm, daß er die ganze Dauer des siebenjährigen Krieges hindurch Kontributionseinnehmer im Königgrätzer Kreise war. Die Würde eines jüdischen Landesdeputierten für den Chrudimer Kreis bekleidete er im Jahre 1788 bereits das 18. Jahr, indeß er Landesdeputierter für das Königgrätzer und Bydzower Gebiet erst vom Jahre 1788 an war. Er war auch Tabakhauptverleger im Königgrätzer Kreis. An Kontribution zahlte er jährlich 1200 fl. 13 Die Erledigung des Eidlitz'sehen Gesuches dauerte von allen am längsten. In seinem Gesuche an das Gubernium vom 2. November 1788 betonte er, daß er zu den jüdischen Würdenträgern gezählt werden müsse; sei er doch vereidigter Landesadvokat, habe die juridischen Studien absolviert und sei Mitglied der Fakultät. Das Gubernium überlegte nach dem Antrage des Referenten Rosenthal, ob er ebenso wie die jüdischen Arzte und Professoren Jeiteles, Joss und Kisch unter die Würdenträger gerechnet werden könne und verlangte der juridischen Fakultät der Prager Universität eine Äußerung über seine Studien und sein Verhältnis zur Fakultät ab. Die Äußerung der Fakultät war für Eidlitz ungünstig: Eidlitz sei nie ihr ordentlicher Hörer gewesen (was früher nicht einmal gut möglich gewesen war), habe an ihr keine Prüfung abgelegt und sei nicht Mitglied der Fakultät. Das Gubernium wies deshalb sein Gesuch ab. Eidlitz berief sich jedoch zum Kaiser und ersuchte ihn unterm 28. Dezember 1788 um die Befreiung von der Militärpflicht, allein auch diesmal ohne Erfolg. 14 Näheres über den Hergang bei den Verhandlungen bietet die bereits zitierte Arbeit L. Singers „Zur Geschichte der Juden etc.". 15 Singer, 1. c, Seite 208 u. ff. 16 Singer, 1. c, Seite 225 u. ff. 17 Bei dieser Gelegenheit gebrauchte der Kronprinz Franz von ihnen folgende Worte: „Ich bin mit dem voto des Grafen von Hatzfeld allerdings verstanden, umso mehr, als die Juden, wie man es häufig beweisen kann, auf keine weise zum militär taugen, vielmehr demselben ihrer Zaghaftigkeit wegen schädlich sind." 18 Singer, 1. c, Seite 237. 19 Arch. d. Min. d. Innern: CG. 1786-95, Mil. 39/1. 20 Arch. d. Min. d. Innern: CG. 1786-95, Mil. 39/1, Nr. 2199. 21 Leider hat sich gerade dieses große wertvolle Verzeichnis der Prager tauglichen Juden bei der Zuschrift des Prager Magistrates an das Gubernium nicht erhalten und es ist bei der letzteren auch nicht einmal vermerkt, wohin diese wertvolle Beilage abgeschickt wurde. Alle meine Bemühungen, sie aufzufinden, waren vergeblich. 22 Das Konzept der Gubernialäußerung, die Gubernialrat Hennet in den Grundzügen beantragt und Kanzelist Lederer definitiv konzipiert hatte, wurde von Lamoth einfach gestrichen. Diese Tatsache mag ein Beleg sein für die große amtliche Machtvollkommenheit Lamoths, der sich getraute, sogar Anträge seines dienstälteren Kollegen Hennet abzuändern. 23 Für die Prager Juden unterschrieben es: Markus Salomon Eidlitz, Moyses Voges, Gabriel Schmelkes. Wolf Zappert, Joseph Wiener, Michael Jurist, Dawid M. Taussig, Abraham Wiener, Dawid Lucka, Moses Schlesinger, Jonathan Buntzl und Elias Lewi. 24 Die Juden unterstützten ihr Gesuch mit etlichen amtlichen Belegen: Einer Zuschrift des Prager Magistrates an die Prager Judengemeinde vom 22. September 1793, mit der der Inhalt des Hofdekretes vom 10. August 1792 bekanntgegeben worden war, einer Zuschrift des Magistrats vom 22. Juni 1793, mit welcher den 299

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.