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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 301

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 301)
Language
German
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IRI
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ANMERKUNGEN. 1 Diese Arbeit soll nur ein Beitrag zur Geschichte der Militärpflicht der Juden in Böhmen sein, u. zw. deshalb, weil eine wahrhafte und definitive Darstellung der Entwicklung dieser Frage auch das Durchstudieren einer großen Menge fremden, in Prag nicht zugänglichen Archivmaterials erfordert. Gearbeitet wurde nach dem im Archiv des Ministeriums des Innern in Prag hinterlegten Aktenmateriale des böhmischen Landesguberniums, Abteilung militare aus den Jahren 1786—1795 und 1796—1805. Beim Zitieren dieser Quellen verwende ich das festgesetzte Zeichen CG. 1785-95, Mil. 39/1 und CG. 1796-1805, Mil. 35/2. Es handelt sich hiebei um das Aktenmaterial des Amtes, das die jüdischen Militär Verordnungen zum Teil durchführte und über die Sache seine Gutachten und Wohlmeinungen an die Zentralbehörden nach Wien erstattete, wo die Entscheidungen getroffen wurden. Die Wiener Verhandlungen, soweit ich sie in meiner Studie berühre, sind mir aus der Literatur bekannt, die ich am gehörigen Ort zitiere. Das uns erhaltene, benützte Archivmaterial hat für unser Thema einzigartige Bedeutung, da andere Akten darüber auf unserem Staatsgebiet nicht erhalten geblieben sind. Ich meine damit hauptsächlich das Aktenmaterial des ehemaligen Militärkommandos und der Kommanden der einzelnen Werbebezirke, bei denen es mir nicht gelang, auch nur ein unbedeutendes Bruchstück aufzufinden. Über das Verhalten Kaiser Josefs II. zu den Juden vgl. Paul Mitrofanov, Josef II., seine politische und kulturrelle Tätigkeit, 2. Teil (Wien-Leipzig, 1910), S. 720 f. 2 Sieh u. a. Ludwig Singer: „Zur Geschichte der Juden in Böhmen in den letzten Jahren Josefs II. und unter Leopold II." im Jahrbuch d. Ges. f. Geschichte d. Juden in d. cechosl. Republik, Jahrg. VI (Prag 1934), S. 218. 3 Vergleiche außer der bereits bekannten Arbeit L. Singers im VI. Bande des Jahrbuchs, das, was in dem älteren, aber für den Historiker wertvollen Werke Hock-Bidermanns „Der österreichische Staatsrath (1760—1848)", Wien 1879, S. 379 u, ff. über die Sache geschrieben steht. 4 Das böhmische Gubernium gab dies allen Kreishauptleuten und dem Prager Magistrat mittels besonderen Rundschreibens vom 17. Juli 1788 bekannt. Arch. d. Min. d. Innern: CG. 1785-95, Mil. 39/1. 5 Sieh die Zuschrift des böhmischen Militärlandeskommandos an das Gubernium vom 25. Juli 1788 - CG. 1785-95, Mil. 39/1. 6 Es geschah so mit der Zuschrift an die Vereinigte böhmisch-österreichische Hofkanzlei vom 31. Juli 1788. 7 J. V. Prcßek: „Die Regierung des Kaisers Josef IL", Teil I (Prag 1903), S. 491. — Dem Prasek ist bei seiner Schilderung der Begebenheiten höchstwahrscheinlich das Hofdekret vom 18. August 1788 entgangen, denn sonst hätte er nicht den Satz schreiben können: „Befreit von der Militärpflicht waren die Rabbiner, jüdischen Lehrer und die Söhne der Vorsteher in der Judengemeinde." 8 Sieh über ihn A. Stein: „Geschichte der Juden in Böhmen" (Brünn 1904, S. 129). 9 Jeiteles besaß auch die guberniale Bewilligung, die ärztliche Praxis auch bei Christen auszuüben und war auch an der medizinischen Fakultät der Prager Universität tätig. 1° Nähere Angaben über sie findet der Leser in der Studie von Guido Kisch: „Die Prager Universität und die Juden. (Mit Beiträgen zur Geschichte des Medizinstudiums)" im Jahrbuch d. Ges. f. Gesch. d. Juden in d. csl. Republik in Band VI, Ii In ihrem Gesuche vom 26. September 1788 heißt es: „In jedem Kreise befindet sich ein ratificirter Rabiner, und die Vorsteher und Aeltesten der Gemeinden genüssen mit denen Honoratioribus einerlei Rechte, aus diesem Grunde nun, und auch, weil, wenn dergleichen Männer zu Militärdiensten verwendet werden sollten, solches in der Ausübung des Gottesdienstes und in Verwaltung der Angelegenheiten der Gemeinden, große Unordnung verursachen würde, bitten Unter- 298

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