Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 300)
- Language
- German
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boten der definitiven Entscheidung über die Beteiligung der Juden an den staatlichen Militärlasten. Bereits seit längerer Zeit wurde in Wien über eine endgültige Regelung der Juden Verhältnisse verhandelt, durch welche auch die Verbindlichkeit der Juden gegen den Staat überhaupt genau fixiert werden sollten; unter diesen war allerdings außer der Pflicht, Steuern zu zahlen, für die Juden die allerwichtigste die Militärpflicht, da sie ihnen immer noch neu zu sein schien. Es ist mir hier nicht möglich, mich über den Verlauf der Wiener Vorverhandlungen zu verbreiten, das Endresultat muß genügen. Am 3. August 1797 wurde das sogenannte Systemal-Judenpatent erlassen, das die Rechtsverhältnisse der Juden in Böhmen auf lange Zeit hinaus regelte.33 In seinem VII. Teil befaßte es sich mit den Pflichten der Juden gegen den Staat; der Militärpflicht war § 62 gewidmet. Er lautete: „Ingleichen sind die jüdischen Unterthanen, wie die christlichen zur Militärstellung geeignet, und daher alle wegen der Rekrutierung bestehenden Vorschriften auch auf die Juden anzuwenden, gleichwie denn auch alle bisher wegen Geldreluierung von der Militärgestellung ergangenen Verordnungen hiermit für Böhmen ausdrücklich aufgehoben werden." Diese deutlichen Worte bezeichneten das Ende der bisherigen Praxis bei den Judenrekrutierungen. Die Rechtsgleichheit von Christ und Jude war ausdrücklich verordnet. Aber auch jetzt gaben die Juden noch nicht die Hoffnung auf und bei ihrer Agilität versuchten sie wieder und wieder, das ihnen ungünstige Gesetz rückgängig zu machen. Der Erfolg davon war, daß in den nachfolgenden Jahrzehnten noch öfter über die jüdische Militärpflicht und die von den Juden ständig angebotene Reluierung derselben in Geld verhandelt wurde. Es setzten da auch noch Bemühungen um eine Revision des Systemalpatentes ein, über die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch einigemal verhandelt wurde.34 297