Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 298)
- Language
- German
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Vom Budweiser Kreis wissen wir, daß dort bis zum Jahre 1794 kein Jude assentiert worden war. Das Kreisamt setzte sich für die dortigen Juden ein, daß im Falle ihrer Assentierung zum Militär für sie der niedrigere Ablösungssatz, nämlich 30 fl. für die Person, gelten solle. Gegen diesen niedrigen Ablösungsbetrag protestierte das Militärlandeskommando, indem es erklärte, daß um 30 fl. im Auslande kein Söldner gedungen werden könne; ja es behauptete sogar, daß ein Jude, der noch das Recht habe, sich für 30 fl. loszukaufen, unmöglich seinem Werbebezirke gutgeschrieben werden könne. Diese wenigen Hinweise genügen wohl, damit der Leser erkenne, auf was für praktische Schwierigkeiten die Erfüllung der jüdischen Militärpflicht stieß. Die UnVollkommenheit aller bisherigen Anordnungen, deren unklare Auslegung und zuweilen auch die Voreingenommenheit der Behörden, der Überrest des ehemals mächtigen Antisemitismus bei den Ämtern, waren die Hauptursache, warum die die jüdische Militärpflicht betreffenden Agenden einen so schleppenden Gang nahmen und sich in endlosen Schreibereien ergingen, die aber für den späteren Forscher nichts Bemerkenswertes hinterließen. Ein besonders fühlbarer Mangel liegt darin, daß sich die Konskriptionsbogen der Juden und Christen mit der Anzahl der tauglichen Personen, der Rekruten und deren Namen nicht erhalten haben. Diese Aufzeichnungen bildeten einen Teil der seinerzeitigen Registratur der einzelnen Regimentskommanden und Werbebezirke, vielleicht waren sie auch beim Militärlandeskommando, aber in die Gubernialregistratur, welche das Hauptquellenmaterial für diese Studie bot, gelangten sie nicht. Wir kennen die Namen der einzelnen jüdischen Rekruten aus den Gubernialakten nur ausnahmsweise, wenn eben ein Gesuch irgendeines jüdischen Rekruten an das Gubernium um Änderung der Loskaufsumme u. dgl. vorlag. Man kann daher mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit die Meinung aussprechen, daß der damalige Zustand und das Vorgehen bei den Verhandlungen über die Beteiligung der Juden am Militärdienste selbst die leitenden Wiener, insbesondere auch die Militärbehörden, die immer mehr neue Rekruten anforderten, keineswegs befriedigen konnte. Alle Länder der habsburgischen Dynastie waren damals gezwungen, der kaiserlichen Armee neue Truppen zu stellen, um die in den Kämpfen gegen das revolutionäre Frankreich gelichteten Reihen des Militärs zu ergänzen. Rekruten waren nötig und Geld, das die Juden zwar abführen konnten, aber der Bedarf an lebendem Soldatenmaterial war dringender, so daß sich die Regierung im Jahre 1796 zu einer Änderung der bisherigen Anordnungen über die Reluierung der Militärpflicht der Juden in Geld entschloß, diese zurücknahm und darauf beharrte, daß adie Juden künftighin den Militärdienst „in natura" zu leisten hätten. 295