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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 297

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 297)
Language
German
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IRI
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der Zeit vom Jahre 1792 bis zum 18. Juli 1793 wurden 1021 christliche Männer und in der Zeit vom 18. Juli 1793 bis zum 15. Juni 1794 weitere 343 Mann zum Militär assentiert. Im ersteren Falle hätten auf die Juden 2041/5 entfallen sollen, die sich mit je 30 fl. für die Person loskaufen konnten, im zweiten Falle 683/5 Mann, die zu ihrem Loskauf 140 fl. pro Person bedurften. Eine viel kompliziertere Situation trat bei den Assentierungen in der Chrudimer Gegend ein. Dort wurden nach einem Berichte des Chrudimer Kreishauptmannes vom 9. Juli 1794 1305 Rekruten angefordert, und den Juden wurde — unbekannt, nach welchem Schlüssel — aufgetragen, 56 Rekruten zu stellen. Im Kreise gab es aber nur 19 taugliche Juden. Es erhob sich nun die Frage, wo und wie die restlichen 37 Rekruten aufzutreiben wären. Die Sache wurde noch dadurch kompliziert, daß die assentierten Juden bereit waren, sich von der Militärpflicht loszukaufen, aber für ihre Freilassung nur 30 fl. für je eine Person anboten. Im Bunzlauer Kreise wurden zwei Konskriptionen durchgeführt, die erste nach der GubernialVerordnung vom 27. April 1793, die zweite nach der Verordnung vom 10. März 1794. Die Resultate beider waren verschieden. Laut der ersten waren im ganzen Kreise 225 waffenfähige Juden, nach der zweiten nur 125 Mann. Der Kreishauptmann empfahl, daß bei den Assentierungen die zweite Konskription als maßgebend angesehen werden solle. Christliche Rekruten gab es in der Bunzlauer Gegend im Jahre 1794 1218. In der Kreisstadt Jungbunzlau war das Verhältnis der eingetragenen waffenfähigen Männer ein umgekehrtes, als wir es gewöhnt sind: an christlichen waffenfähigen Männern gab es dort nur 7, gegen 19 jüdische. Mit der Zeit entwickelte sich infolge der verschiedenen Auslegung des Gubernialbeispiels über die Quote der jüdischen Rekruten nach der Anzahl der waffenfähigen Mannschaft der Grundsatz, der auch praktiziert wurde, nämlich, daß die Juden bei der Rekrutierung ein Fünftel der angeforderten Gesamtrekrutenzahl stellen sollen. Allein auch diese Praxis schützte die Kreisämter nicht vor zahlreichen Zweifeln und Unsicherheiten. So war es z. B. im Bydzower Kreise infolge des absoluten Mißverhältnisses der tauglichen Christen und Juden gar nicht möglich, die Repartierung der Rekruten auf die Juden auf die vorgeschriebene Art durchzuführen. An tauglichen Christen gab es dort 853, an tauglichen Juden 78 Personen. Die Militärverwaltung verlangte 425 Rekruten. Sollten die Juden ein Fünftel der angefordertenRekrutenzahl stellen, so bedeutete das, daß alle konskribierten Juden (78) hätten zum Militär gehen sollen und noch 7 jüdische Rekruten gefehlt hätten, die nirgendwo zu beschaffen waren. 294

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