Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 296)
- Language
- German
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Parchiner Kreishauptmann und nach ihm auch den übrigen Kreishauptleuten empfahl, am besten an einem Schulbeispiel, mit welchem das Gubernium auf die Anfrage jedes Gesuchstellers antwortete und das wir auseinanderzusetzen und zu ergänzen versuchen wollen: Sagen wir, daß in irgendeinem Werbebezirke oder auf einer Herrschaft 100 waffenfähige Männer verzeichnet wurden, von denen 80 Christen und 20 Juden wären. Das Verhältnis der waffenfähigen Männer beider Bekenntnisse ist dann 4/5 zu 1/5. Dieses Verhältnis bildete den Schlüssel für die Aufteilung der Rekruten auf Christen und Juden. Gesetzt, die Militärverwaltung hätte verlangt, daß ein bestimmter Werbebezirk oder eine bestimmte Herrschaft 20 Rekruten zu stellen habe. Nach dem Verhältnisse von vier zu einem Fünftel ergibt sich die Berechnung, daß von 100 tauglichen Männern 16 Christen und 4 Juden den Militärdienst anzutreten haben. Diese genossen aber die Begünstigung, daß ihnen gestattet war, sich vom Militärdienst loszukaufen. So zeigte das Militärlandeskommando am 10. Juni 1794 dem böhmischen Gubernium an, daß bis Ende April 1794 sich in Böhmen 6 jüdische Rekruten von der Militärpflicht losgekauft hätten, für die in Deutschland 12 Freiwillige angeworben worden seien. — Eine weitere Gruppe von Gubernialbelehrungen bildeten die Hinweise darauf, welchen Juden der Ablösungsbetrag von 30 fl. und welchen ein solcher von 140 fl. für je eine Person bewilligt werden könne. Manche Kreishauptleute trugen Bedenken in der Richtung, ob es angemessen sei, die jüdischen Rekruten durch das Los auszuwählen,28 und sprachen sich dafür aus, daß die eigentliche Auswahl der jüdischen Rekruten den Dominien überlassen werde. Es war auch nötig, endgültig die Frage zu lösen, wem der Geldbetrag zugute kommen solle, der in einem bestimmten Werbebezirke oder Kreise an jüdischer Reluition eingegangen war. Die Sache war recht wichtig, da daraus für die christliche Bevölkerung erhebliche Vorteile erflossen; es war nämlich festgesetzt worden, daß für einen losgekauften Juden im Auslande zwei Freiwillige gedungen werden sollten. Diese doppelte Anzahl an Stelle der heimischen Judenzahl angeworbener Männer setzte das Kontingent christlicher Rekruten herab. Diese Frage brachte insbesondere der Klattauer Kreishauptmann und das Militärlandeskommando in Fluß, welch letzteres vorschlug, daß die an Reluition für die jüdischen Rekruten eingehobenen Judengelder der Einwohnerschaft jenes Werbebezirkes oder Kreises zugute kommen sollen, in dem die losgekauften Juden lebten. Das Gubernium genehmigte diesen Vorschlag. Von interessanteren Fällen auf dem böhmischen Lande könnte noch der Vorgang bei der Rekrutierung der Juden im Berauner Kreise29 angeführt werden, wo 192 waffenfähige Juden eingetragen wurden. In 293