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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 292

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 292)
Language
German
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IRI
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tiert werden müßten. Daher wachse umsomehr der Haß der Christen gegen die militärische Vorteile genießenden Juden, zumal diese Vorteile den Christen verschlossen seien. Unter den Juden gebe es ebensoviel taugliche Männer wie unter den Christen. Die Juden seien für den Staat und dessen Wirtschaftsleben keine gar so notwendige Bevölkerungsschicht, antwortet Lamoth auf die Frage, wer für das wirtschaftliche Leben des Staates notwendiger sei, ob die Christen oder die Juden. Nützlicher und vorteilhafter seien die arbeitenden Volksschichten, Handwerker und andere Unternehmer, als die müßiggehenden und wucherischen Juden, die für den Staat gefährlich seien. Warum sei diese Frage der Nützlichkeit und Unentbehrlichkeit gegenüber dem Staat nicht der Maßstab für die Bestimmung der Militärpflicht der Christen und Juden? Die Reluierung der jüdischen Militärpflicht in Geld sei undurchführbar! Lamoth stützt seine Behauptung auf die aus den Vermögensverhältnissen der böhmischen Juden geschöpften wirtschaftlichen Argumente. Die Reluierung bedeute vor allem eine neue Ausgabe für die Juden, der sie jedoch nicht würden nachkommen können. Wie könnten sich die Juden zu neuen Zahlungsverbindlichkeiten verpflichten, wenn sie zur gleichen Zeit, da das Land alle seine Steuern bezahlt hat, dem Staate viele Tausende an Steuerrückständen schulden? Wo sollen denn die Prager mehr als 25.000 fl. hernehmen, die zum Loskaufe der 184 jüdischen Rekruten nötig sind? Das sind gewichtige Argumente gegen die Reluierung der jüdischen Militärpflicht, und Lamoth bemüht sich, ihr Gewicht noch durch einen weiteren Grund zu erhöhen. Die assentierten Juden würden die Militärpflicht nicht „in natura" ausüben wollen, sie würden eine Geldreluition anbieten, die sie aber nicht würden bezahlen können. Das Resultat davon werde sein, daß dem Staate nicht nur die Rekruten, sondern auch die für deren Ablösung versprochenen Gelder entgehen werden. Darum glaubte das (von den Ansichten Lamoths stark beeinflußte) Gubernium nur seine Pflicht zu erfüllen, wenn es auf diese wichtigen Umstände aufmerksam machte und verlangte, daß die Geltung der Naturalstellung von Rekruten auch auf die Juden ausgedehnt und bei den Bevölkerungskonskriptionen mit den Juden ebenso verfahren werde wie mit den Christen. Kaum aber hatte das Gubernium seine Äußerung nach Wien abgeschickt, als schon, am 1. Dezember 1793, die Juden mit einer neuen Bitte um Abhilfe gegen Bedrückung bei der Durchführung der Rekrutierung kamen. Dieses ihr zweites Gesuch23 war sehr geschickt stilisiert und nützte scharfsinnig die Unterschiede zwischen den Bestimmungen der Hofdekrete vom 10. August 1792 und vom 27. April 1793 aus. Das Bestreben der jüdischen Supplikanten ging dahin, für eine möglichst große Zahl assentierter Juden das Recht zu wahren, die Reluition von 289

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