Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 291)
- Language
- German
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meisters und im Beisein des Werbeoffiziers) und 930 Prager Juden als militärdiensttauglich erkannte. Dagegen seien in der nach der Behauptung des Magistrats durch die neunjährigen Rekrutierungen erschöpften christlichen Bevölkerung nur 223 Mann tauglich befunden worden. Das Militärkommando habe vom Prager Magistrat 229 neue Rekruten angefordert. Als der Magistrat zur Repartierung der verlangten Rekrutenzahl auf Juden und Christen schritt und dabei nach den geltenden Vorschriften vorging, wonach bei der Repartierung der Rekruten auf das Verhältnis der waffenfähigen Christen und Juden Bedacht zu nehmen war, sei er gezwungen gewesen, von den Juden im Hinblick auf ihre bei weitem größere Zahl waffenfähiger Männer 184 Rekruten, dagegen von den Christen bloß 45 Rekruten zu fordern. Dabei vergaß der Magistrat nicht, zu betonen, daß die Zahl der jüdischen Rekruten noch größer wäre, wenn nicht einzelne jüdische Würdenträger (der Oberrabbiner, der Prager und der Landesprimator), manche Doktoren und deren Söhne, von der Militärpflicht enthoben wären. Die einzelnen jüdischen Rekruten wurden durch das Los bestimmt. Der Vorgang bei der Auslosung war folgender: Es wurden soviel Loszettel, als es in Prag waffenfähige Juden gab (d. i. 930) angefertigt und auf 184 ein besonderes Zeichen angebracht. Sodann wurden alle Lose in eine Schachtel gelegt und alle tauglichen Juden aufgerufen, sich an der Auslosung zu beteiligen. Die, welche ein bezeichnetes Los zogen, wurden zur Teilnahme an der Militärpflicht bestimmt. Indem der Prager Magistrat hievon dem Gubernium Bericht erstattete, enpfahl er, die Beschwerde der Prager Juden abzuweisen. Mit der Ansicht stimmte der Gubernialreferent Rat Hennet im Ganzen überein; in der nach Wien erstatteten Gubernialrelation vom 28. November 1793 sprach er seine Meinung dahin aus, daß die Juden keinen Anlaß zur Beschwerde hätten. Soweit die Stilisierung der Gubernialrelation ein Werk Hennets war, war sie ruhig und objektiv geschrieben. Allein der zweite Teil der Relation, deren Autor der uns bereits bekannte Gubernialrat Lamoth war, hat einen ganz entgegengesetzten Charakter und ist stark judenfeindlich zugespitzt. Lamoth benützte diese Gelegenheit, um neuerlich seine antisemitischen Ansichten zur Geltung zu bringen.22 Unter dem Einflüsse Lamoths brachte das Gubernium den Wiener Zentralbehörden die in den Gubernialrelationen vom 31. Jänner und vom 18. Juli 1793 enthaltenen Einwendungen in Erinnerung und machte wiederum auf die wachsende Unzufriedenheit der breiten Volksschichten mit der Bewilligung der Reluierung der jüdischen Militärpflicht aufmerksam. Eine solche Sache könne nicht mit Stillschweigen übergangen werden. In der gegenwärtigen Zeit zeige sich schon ein Mangel an tauglicher junger Mannschaft, so daß auch Verheiratete assen- 288