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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 270

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 270)
Language
German
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IRI
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Die Unterhaltung und Ergänzung des Militärs in der theresianischen und josefinischen Zeit hatte ihren Ursprung und ihre Grundlage in dem Steuerrezeß Maria Theresias aus dem Jahre 1748, wo der Staat zum ersten Male die Sorge um die Rekrutenstellung, die bis dahin den Ständen anvertraut gewesen war, in seine Hand nahm. Im Jahre 1753 begann man mit einer regelmäßigen Heeresergänzung, die durch Anwerbung erfolgte und so durchgeführt wurde, daß das erforderliche Kontingent an neuen Rekruten für das ganze Reich auf die Länder und in diesen auf die einzelnen Kreise, Herrschaften und Städte aufgeteilt wurde. Deren Sache war es, dem Staate die verlangten neuen Soldaten zu liefern. Zur Erleichterung der Evidenz über den Stand der waffenfähigen männlichen Bevölkerung im Lande wurde bereits im Jahre 1753 die erste Konskription — dieser Ausdruck wurde damals allgemein gebraucht — der Bevölkerung vorgenommen, die von da an ständig ergänzt wurde und so der Militärverwaltung eine recht zuverlässige Unterlage für die Assentierungen bot. Die Eintragung in ein solches Verzeichnis bedeutete für den Betroffenen allerdings nur eine Wahrscheinlichkeit, assentiert zu werden. Ursprünglich wurde, wie schon angedeutet worden ist, nach den einzelnen Herrschaften und Stadtverwaltungen angeworben. Eine Änderung trat erst im Jahre 1773 ein, als das Land nach der Zahl der im Lande domizilierenden Regimenter in Werbebezirke eingeteilt wurde, die ihrem Regimente alljährlich die erforderliche, nach dem Bedarf des Regimentes und dem Stande der wehrfähigen Bevölkerung im Werbebezirke festgesetzte Zahl von Rekruten lieferten. Die eigentliche Vornahme der Assentierungen verblieb jedoch weiter in den Händen der Obrigkeit, welcher damit eine wirksame Waffe in die Hand gegeben war, sich unbequemer Leute, der Friedensstörer, unzufriedenen Untertanen und Landstreicher zu entledigen, denen laut zahlreicher kaiserlicher Verordnungen bei den Assentierungen eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Da der Militärdienst ein lebenslänglicher war, ist es zu verstehen, daß fast niemand ihn begrüßte, im Gegenteil jeder bemüht war, sich ihm, sei es auch durch die Flucht aus dem Lande, zu entziehen. Die Folge davon war, daß sich mit der Zeit eine besondere Assentierungspraxis herausbildete; die obrigkeitlichen Aufgreifer und Landjäger bemächtigten sich einzig durch Überraschung der dazu ausersehenen jungen Leute und lieferten sie an die Regimenter ab. Dadurch kam es dazu, daß besonders auf dem Lande, unter dem untertänigen Bauernvolk, das vor allem von dieser schweren Verpflichtung betroffen wurde, sich häufig Unzufriedenheit mit diesem militärischen Aufnahmesystem, Haderei, Murren und Haß gegen diejenigen zeigte, die von der Militärpflicht befreit waren. Solche Befreiungen waren genug häufig und wurden in erheblichem Maße den Angehörigen der übrigen Stände 267

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