Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 269)
- Language
- German
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genden böhmischen Judenschaft lastete, die sich ständig in Steuerrückstandsnöten befand. An der Neige der Regierungszeit Josefs II. trat zu dieser Verpflichtung dann noch eine andere hinzu, nämlich die gleiche und verbindliche Beteiligung der Juden an der Ergänzung der kaiserlichen Armee, mit anderen Worten die jüdische Wehrpflicht.1 Bis zu jener Zeit war von den Juden niemals eine direkte Mitwirkung an der militärischen Landesverteidigung gefordert worden. Von Zeit zu Zeit waren den Juden zwar irgendwelche Zahlungsverbindlichkeiten auferlegt worden, deren Ertrag zu Gunsten der Armee verwendet wurde, aber niemals war verlangt worden, daß der Jude direkt und persönlich Militärdienste leiste. Es waren zwar Versuche unternommen worden, die aber stets durch jüdische Kontribution abgewehrt wurden. Dies wurde insbesondere unter der Regierung Maria Theresias praktiziert. Im Jahre 1764 waren in Böhmen 2502 neue Rekruten angefordert worden. Bei deren Aufteilung auf die einzelnen Kreise wurde zum ersten Male der Juden gedacht. Es wurde entschieden, daß sie verpflichtet seien, der Militärverwaltung nach Zahl der Häuser und Liegenschaften den fünfundvierzigsten Teil der Gesamtzahl der angeforderten Rekruten, d. i. 56 Mann, zu stellen. Die Juden ersuchten, von dieser außergewöhnlichen Verpflichtung, Rekruten „in natura" zu stellen, befreit zu werden, und machten sich erbötig, die verlangte Verbindlichkeit in Geld abzulösen. Die staatliche Militärverwaltung nahm dieses Angebot an und einigte sich mit den Juden auch über die Höhe des Lösegeldes — 65 fl. pro Person. So geschah es denn, daß damals die Juden zum erstenmal für ihre Rekruten einen Ablösungsbetrag in der Gesamthöhe von 3640 fl. an die Staatskasse abführten.2 Dieses Beispiel blieb nicht ohne Folgen. Im Jahre 1771 wurde den Juden wiederum auferlegt, der Armee 56 Mann und außerdem noch 22 Knechte zum Militär zu stellen; schließlich sollten sie nur 11 beistellen (Hofdekret vom 9. Mai 1771). Der Fall vom Jahre 1764 wiederholte sich. Die Juden boten sich an, ihre Angehörigen abzulösen und bezahlten für die Befreiung der angeforderten 56 Rekruten an die Staatskasse 2800 fl. (man zahlte damals für je einen jüdischen Rekruten 50 fl.) und für die 11 Militärknechte 330 fl. (für jeden 30 fl.). Diese Geldablöse für die jüdischen Rekruten kam sowohl den Juden wie auch der Staatsverwaltung zustatten. Zu einer weiteren, diesmal definitiven Heranziehung der Juden zur Militärpflicht kam es erst im* Jahre 1788 durch das Hofdekret vom 7. Juli 1788. Bevor wir uns aber mit dessen Inhalt und Zustandekommen bekannt machen, wollen wir, wenn auch nur in aller Kürze, einen Blick werfen auf die Art und Weise, wie zur Regierungszeit Maria Theresias und Josefs II. die kaiserliche Armee ergänzt wurde. 266