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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 268

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 268)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--3156-2647503
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Zu den Anfängen der Militärpflichtigkeit der Juden in Böhmen. Von Dr. Wenzel 2dcek. Deutsch von Oberfinanzrat i. R. Dr. jur. et phil. Friedrich Karl Pick. Die Regierungszeit Josefs II. bedeutet eine einschneidende Wendung in der historischen Entwicklung der auf dem Gebiete der ehemaligen habsburgischen Monarchie ansässigen Judenschaft, somit auch der Juden in Böhmen. Die Josefinischen Religionsreformen, deren Begünstigungen sich auch auf die böhmischen Juden bezogen, waren der Auftakt zu einem veränderten religiösen Leben in Böhmen. Bei einem Vergleiche der einzelnen religiösen Neuerungen erkennen wir jedoch, daß die erleuchtete Regierung Josefs II. mit der Bewilligung der Gleichberechtigung an die Juden nicht so bereitwillig vorging wie gegenüber den Evangelischen. Soweit Josefs Reformen die Juden betrafen, waren sie eher von staatswirtschaftlichen Rücksichten als von dem Einfluß moderner Gedanken über den Anspruch eines jeden Menschen auf Gedanken- und Glaubensfreiheit diktiert. Mehrere Hofdekrete und Patente, die Josef II. in den ersten Jahren seiner Regierung erlassen hatte, hatten die Rechtsstellung der Juden sehr gehoben, sie der aus dem staatlichen Schutze erfließenden Vorteile mehr teilhaftig gemacht und der übrigen Bevölkerung des Landes nähergebracht. Die Juden, die bis dahin mehr Pflichten als Rechte gehabt hatten, konnten sich der Hoffnung auf völlige Gleichstellung mit den Christen hingeben. Es muß betont werden, daß es tatsächlich die Regierung Josefs II. war, die dies gegen das Ende der Lebenszeit des Kaisers in dem bekannten Patente vom 7. Mai 1789 versuchte, welches die Stellung der Juden in Galizien auf Grund ihrer völligen Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung regelte; die Ausdehnung dieser Gleichstellung auf die anderen Länder der Monarchie ließ aber noch lange Jahre auf sich warten. Sollte dieser mutige Anlauf Josefs und seine Bemühung um die Gleichberechtigung der Juden ihnen alle damaligen bürgerlichen Rechte bringen, war es nötig, die Rechtsgleichheit auch auf dem Gebiete der Verbindlichkeiten dem Staate gegenüber herzustellen. Bis dahin bestand die vornehmlichste Verpflichtung der Juden gegenüber dem Staate in der Zahlung der Steuern, was eine sehr drückende Verbindlichkeit darstellte, da sie auf einer nicht sehr vermö- 265

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