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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 260

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 260)
Language
German
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sam und unvermerkt befördert werden, denn das Sprichwort: Natura non agit per saltum ist eine ewige Wahrheit, welche hier ihre Anwendung vollkommen findet." 30 Über ihn außer Wurzbach, Biogr. Lexikon unter Homberg: Balaban, Prof. Dr. Majer, Herz Homberg in Galizien (Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur, Bd. 19, Berlin 1916, S. 189-221. Zur böhmischen Frage bringt einiges Wolf, Dr. Gerson: Die Versuche zur Errichtung einer Rabbinerschule in Österreich. (Geiger, Ztschr. f. d. Geschichte der Juden in Deutschland, V. Bd., Braunschweig 1892, S. 27ff. Verschiedenes bei Pribram, Urkunden und Akten, II. Bd.) Über die Zeit des Prager Aufenthaltes Hombergs — er wirkte dort als außerordentlicher Lehrer der religiösen Moral und Aufseher der jüdischen Gemeindeschulen mit dem Titel eines k. k. Schulrates — fehlt eine Darstellung; ebenso eine wissenschaftlich brauchbare Gesamtbiographie« Dubnow: Neueste Geschichte des jüdischen Volkes, Bd. I, (Berlin 1920, S. 246—249, auch im einzelnen ungenau, sowie die Urteile bei Graetz, Geschichte der Juden, Bd. XI, S. 48, 97, 136, 434 bedürfen der Überprüfung. 31 St. A., St. R., 3283 a. 1793... Archiv des Min. d. Innern, Indicesund Protokolle, Böhmen, Februar 1794, Nr. 140: Herz Homberg, jüdischer Schulenaufseher in Galizien, um Bestimmung ... Diäten während seines hiesigen Aufenthaltes in Allerhöchsten Diensten. Decretando wird ihm ein Taggeld von .., bestimmt und gestattet, mit der Post zurückzureisen. Indessen habe,... Dazu: St. A., St. R., 2443 a. 1795. 32 Archiv d. Min. d. Inn., IV T 1, Böhmen. 33 Vgl. Pribram, U. u. A. I, 649, XX, 658, XXIII, 663ff. 34 Homberg, Denkschrift: „So vielumfassend und einschließend ist das Nazionalband, so die Rabbiner immer fester zu knüpfen, und immer mehr Macht und Gewalt an sich zu reißen suchen. Daher sie nach dem Hintritte des höchstseligen Kaiser Josephs wieder das Rabbinalgericht, eine eigene Jurisdiktion erschleichen wollen, haben alles angewendet, die Juden vom persönlichen Militärdienst zu befreyen, durch ihre Deputirten vorspiegeln lassen, der Staat dürfe sich nicht in die Eheverbindung und Ehescheidung der Juden einmengen, es vertrüge sich nicht mit dem jüdischen Religionsgesetz und dergleichen Possen mehr, da doch gerade bei den Juden die Ehe kein Sakrament, sondern ein bürgerlicher Vertrag ist, und ihre Verbindung und Auflösung als ein politischer Akt betrachtet wird, mit dem die Religion nichts zu thun hat. Der Trauhimmel, der Segen und die brennenden Kerzen sind nur Formalitäten der Trauung, wie es deren bei der Scheidung einige gibt, die dem Akt theils mehr Publizität, theils mehr Feyerlichkeit verleihen sollen. Aber all dies sind nur Formahtäten. Nach der Lehre des Talmuds selbst wird ein Mädchen oder eine Witwe die wirkliche Ehefrau eines Mannes, sobald dieser in Gegenwart zweyer Zeugen zu ihr die Worte spricht: Sey mir geheiligt (angetraut) nach der Sitte Mosis und Israels, und sie von ihm einen Ring oder sonst irgend etwas von Wert empfängt, annimmt und behält (welches ihre ungezwungene Einwilligung ausdrückt und andeutet), und sind Beyde Theile von diesem Augenblick an gesetzliche Eheleute ohne die Zeremonie nachtragen zu dürfen, wenn sie nicht wollen. Usw." 35 Vgl. Singer, Jb. VI, S. 202 und Anm. 16, S. 272. 36 Adler Dr. Simon: Das Judenpatent usw., Jb. V, S. 205. 37 Ebendort S. 221 ff. 38 Im Sinne seiner früheren Ausführungen sagt Homberg in der Einleitung: „Auch hat man den Punkt Gemeindeverfassung hinweggelassen, weil nach dem obigen Vorschlage, worauf auch in der Einleitung absichtlich gezielt wird, die Juden weder eine eigene Gemeinde ausmachen, noch eine eigene Verfassung bekommen sollen, sobald man den Esprit de Corps bei ihnen auflösen wolle. Die Gesetzgebung dürfte zweckmäßiger handeln, wenn sie ihren Gottesdienst und den dazu erforderlichen Aufwand von den Juden durch freywillige Beiträge bestreiten und einrichten 257

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