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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 259

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 259)
Language
German
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Das Gubernium meint daher, daß die Bittsteller, aus welchen bloß Brotneid spreche, obwohl sie selbst Brot, Auskommen und Absatz genug hätten, mit ihrem Gesuche abgewiesen werden sollten. Im Anschlüsse an dieses Gutachten schlug Freiherr von La Moth die Wiedereinführung einer Qualitätenordnung vor. Oberstburggraf Graf von Rottenhan unterstützte diesen Antrag, meinte jedoch, die beste Unterstützung für die Bürgerschaft wären nach Herstellung des Friedens staatliche Geldvorschüsse und Unterstützungen, so daß sie nicht von den Juden borgen müßten. Das Direktorium entscheidet: Den Juden sei zwar keine betrügerische Handlung nachgewiesen worden, aber K. R. Schreyer solle doch Öfter unvermutet nachsehen, damit man sie im Betretungsfalle bestrafen könne... Das Mißtrauen bleibt! — Die Bittsteller verdienten um so mehr einen nachdrücklichen Verweis, als alle ihre Beschwerden unbegründet befunden worden seien, der Vorschlag La Moth's sei abzulehnen, weil die Qualitätenordnung 1782 aus wichtigen Gründen abgeschafft worden. Der Beisatz Rottenhans gehöre noch bis jetzt unter die besseren Wünsche. Im Staatsrat trat Eger den Anschauungen des Direktoriums bei. Es sei den Seidemachern der Ungrund ihrer Beschwerden begreiflieh zu machen. Interessant ist das Gutachten Zinzendorfs, der aus dem Prius 796 vom Jahre 1782 den Satz heraushebt, „daß die heilsamste und zweckmäßigste Qualitätenordnung für den Fabrikanten die Bestellung und Vorschrift des Konsumenten und des Verlegers und die Achtsamkeit beyder auf deren Erfüllung" sei. Er spricht sich auch gegen die staatliche Unterstützung aus. Die kaiserliche Entschließung erfolgte im Sinne der Anträge Egers. 18 A. d. M. d. L, IV T 1, Böhmen. Der Akt enthält: a) die Gubernialverordnung, b) die Beschwerdeschrift des Prager Magistrats mit den Unterschriften der Bürgermeister und aller Räte, c) ein Begleitschreiben mit unleserlicher Unterschrift . 19 A. d. M. d. I.... IV T 1, Böhmen. 20 Vgl. Singer: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Jb. VI, S. 265. 21 Der Akt (s. Anm. 19) ist durchFeuer beschädigt. 22 St. A., St. R., 85 a. 1794. 23 St. A., St. R., 443, a. 1794. 24 St. A.... St. R.... 2301 a. 1793. 25 Singer, Jb. VI, 204 ff. und Anm. 21, 22, S. 273. 26 St. A., St. R., 2301 a. 1793, § 14: Damit die Juden, welche dem Lehramt sich widmen wollen, die vorgeschriebene Normalmethode erlernen, und sich zu ihrer Bestimmung tauglich machen, sollen sie die Hauptnormalschule in Prag besuchen, und dort, wenn sie arm sind, die nämliche Aushilfe genießen, welche die christlichen Präparanden (in der Vorbereitung begriffene Schullehrer) genießen . Den betreffs der Mittel- und Hochschulen gegebenen Zusatz (Patent § 17, zweiter Absatz) findet das Direktorium zur Aufmunterung der Judenschaft notwendig, um nichts zu versäumen, wodurch ihre Bildung befördert werden könnte. Damit sind die Errungenschaften der Josefinischen und Leopoldinischen Zeit gesichert. Von ihrer Verwertung zeugt die Geschichte des geistigen Lebens im 19. Jahrhundert. 27 Die darauf bezüglichen Vorschläge sind mit geringfügigen stilistischen Umgestaltungen inhaltlich unverändert in die §§ 26-35 des Systemalpatentes übergegangen, nur das von einer fremden einheiratenden Jüdin mitzubringende Heiratsgut wurde von 3000fl. auf 5000 fl. erhöht. 28 Rottenhan war mittlerweile als Hof vizekanzler nach Wien gekommen. 29 Beachtenswert sind seine allgemeinen Bemerkungen über Wesen und Wirksamkeit von Reformen: „Daß Reformen, von welcher Art sie auch sein mögen, schneller als jene, die weiland Kaiser Joseph versuchte, ins Werk gerichtet werden können, ist abermal unmöglich. Soll eine Reforme wirksam seyn, so muß sie lang- 256

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