Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 257)
- Language
- German
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vorhanden seien. So werde ein großer Teil des Rückstandes abgetragen und der Staat erspare 5% Zinsen. Eine exekutive Eintreibung der Rückstände wäre ungerecht und nicht möglich. Der Kaiser genehmigte „aus Gnade" diesen Antrag Geißlers. Aber auch davon ist in dem Patente nichts zu finden. Über alle übrigen Fragen hatte man sich schon früher geeinigt. So beseitigte das Patent alle Pauschalien und Privilegien einzelner, ersetzte die bisherige Steuereinhebung durch die allgemeine staatliche, traf in der schon erörterten Art die Bestimmungen über Abfahrtsgeld, Steuerpflicht der Ortsabwesenden, bei Todes- und Erbfall, setzte die Strafen für Steuervergehen und den Instanzenzug für Beschwerden fest. Aber wichtige Reformgedanken, die im Verlaufe der Beratungen vorgebracht worden waren, hatten sich nicht durchzusetzen vermocht.80 Wie sich das neue Gesetz auswirkte, das wird sich freilich am besten mit Hilfe und auf Grund der in Böhmen befindlichen Aktenstücke darstellen und beurteilen lassen. 254