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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 251

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 251)
Language
German
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IRI
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einer Anregung Kollowrats folgend, ein Gutachten der Finanzhofstelle über die Antwortnote.69 Die Note Lazanskys wurde befehlsgemäß dem Finanzminister übersendet und die Bemerkungen des Anonymus im Auszuge beigelegt. Graf Saurau70 aber glaubte auf dieser Grundlage kein Urteil gewinnen zu können, und erbat sich (10. Dezember) die vollständigen Bemerkungen. Am 11. Jänner kamen sie in seine Hände und wurden von ihm dem Hof rat von Mayern zur Bearbeitung übergeben. Mayern war jedoch gerade durch eine andere Angelegenheit stark in Anspruch genommen und mußte diese Sache aufschieben.71 Indessen wurde der Kaiser von der böhm.-österr. Kanzlei um eine Entscheidung über ihre Anträge vom 20. September 1797 gebeten, er forderte daher mittels Handbillets an den Grafen Saurau die sofortige Vorlegung des Gutachtens. Es wurde am 20. Februar erstattet und vom 3. bis 28. März im Staatsrate behandelt. Die kaiserliche Entschließung wurde aber erst mehrere Wochen später gefaßt.72 Mittlerweile hatte ein Vortrag der Staatskontrolle vom 20. Februar aufs neue die Dringlichkeit der Beendigung der Arbeiten gezeigt. Welche Vorschläge die Kontrolle gemacht, ist aus dem Akte nicht zu ersehen, sie wurden der Finanzhofstelle zur Begutachtung überwiesen, blieben aber, wie es scheint, ohne Einfluß auf die Entscheidung.73 Am 8. April richtete Lazansky eine Denkschrift an den dirigierenden Minister Grafen Kollowrat74 und am 8. Mai fand die schon im November des Vorjahres von Reischach und Kollowrat angeregte „staatsrätliche Zusammentretung" statt, an der Kollowrat, Lazansky und Hof rat von Geißlern teilnahmen und über die Kollowrat dem Kaiser berichtete.75 Der Kaiser genehmigte die Vorschläge und erledigte damit auch Nr. 953, St. R., die Beratung über den Bericht der Finanz- und Kommerzstelle. Zugleich trug er dem Grafen Lazansky, der ohnehin für einige Zeit nach Böhmen zu reisen beabsichtigte, auf, dort die Angelegenheit möglichst zu fördern und wenigstens einigen Sitzungen der zu bildenden Gubernialkommission beizuwohnen, „damit das so lange verzögerte Geschäft seinem Ende schleunig zugeführet und mit dem Militärjahr 1799 die neue Steuerbelegung gewiß empfangen werde".72 Das böhmische Gubernium ordnete die Einbringung der Fassionen bis längstens 31. Juli 1798 an, die Juden fanden diese Frist zu kurz, wurden aber mit ihrer Beschwerde abgewiesen.76 Lazansky, dem der Kaiser „die Einleitung dieses Steuergeschäftes" anvertraut hatte, brachte die Arbeit zu Ende und am 24. Oktober konnte das Steuerpatent erlassen, seine Drucklegung verfügt werden. Aber auch dieser Abschluß der Arbeit erregte mancherlei Verdruß, weil er angeordnet worden war, ohne daß verschiedene — vermutlich 248

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