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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 252

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 252)
Language
German
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IRI
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geringfügige — Änderungen am Entwürfe dem Kaiser zur Genehmigung vorgelegt worden wären.77 Die einzelnen Aktenstücke zu analysieren, verbietet die Rücksicht auf den Raum und auf die Geduld des Lesers, weil in den umfangreichen Schriftstücken in Rede und Gegenrede dieselben Gedanken, vielfach auch dieselben Worte immer wiederkehren. So scheint mir der Versuch ratsam, ein Gesamtbild der Beratungen und ihrer Ergebnisse nach sachlichen Gesichtspunkten zu entwerfen und dabei kurz die jeweilige Stellung der einzelnen Persönlichkeiten zu kennzeichnen. Da und dort werden wichtige allgemeine Grundsätze ausgesprochen. So, wenn Eger (3. März 1798) schreibt: „Steuern lassen sich nicht aufs Gerathewohl und nach arbitrarischen Anschlägen bemessen, sondern setzen mühsame und genaue Vorbereitungen voraus." Von verschiedenen Seiten wird Kenntnis des wirklichen Vermögens der Steuerträger, also Einholung und Beurteilung der Vermögensbekenntnisse als Grundlage für die Bestimmung der Steuersätze gefordert. Über die Schwierigkeit gerade der Judenbesteuerung entwickelt Kollowrat ähnliche Gedanken (28. März 1798), wie wir sie oben (S. 229) von Lazansky angeführt haben. Wiederholt wird auch ausgeführt, daß Steuern wertlos seien, die nur auf dem Papier stünden, aber nicht eingebracht werden könnten. (Kollowrat, Zinzendorf.) Merkwürdig scharf ist der Ton, den Zinzendorf gelegentlieh anschlägt. „Die Noth der Finanzen ist kein haltbarer Vorwand, um illusorisch große Steuern vorzuschreiben." Er spricht von einem „unüberlegten" Plan Lazanskys. „So seicht sein (L.'s) Plan ist, ebenso seicht und mit Widersprüchen angefüllt sind die Beantwortungen auf die Einwendungen des Anonymi." Sehr heftig ist auch der Tadel, mit dem er die seiner Ansicht nach zu schlaffe Haltung des böhmischen Guberniums bei der Eintreibung der Steuern bedenkt. Die Grundfrage ist die der Gesamtsteuerhöhe und damit steht die Erörterung im Zusammenhange, wie sich die Belastung der jüdischen Bevölkerung zu der der Christlichen verhalte. Lazansky will eine Gesamtleistung von 263.126 fl. erzielen, deren Überschuß über die bisherige Steuersumme zu verschiedenen Tilgungszwecken verwendet werden soll, und dabei bleibt er ungeachtet aller Einwände. Eger hält schon die bisherigen Steuern für zu hoch, noch mehr bei der Armut eines großen Teiles der 8500 jüdischen Familien eine Vermögenssteuer von 245.000 fl. Aber er fügt sofort abschwächend hinzu: Wenn man bei den außerordentlichen Verhältnissen die Summe nicht entbehren könne, müsse die Stimme der Menschlichkeit schweigen. Selbst Rottenhan ist für eine Herabminderung der Steuer auf 200.000 fl. mit einem Zuschlage für Regie u. dgl. von 15.000 fl. ähnlich Kollowrat 249

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