Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 227)
- Language
- German
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Am 25. Juli überreichte das Direktorium den in der Entschließung vom 17. April geforderten Patententwurf.44 Hiebei schlug es als Präses der Talmudprüfungskommission Sonnenfels vor, „da hiezu ausgebreitete Gelehrsamkeit und Geschichtskenntnis mit phylosophischem Prüfungsgeiste verbunden erforderlich sey". In anderen Punkten aber beharrt das Direktorium auf seinem ursprünglichen Standpunkte. So bezüglich des Hausierens. Nicht diesem selbst gälten seine Bedenken als vielmehr dem der Juden. Man suche die Juden vom Wucher und dem ihnen eigenen Trödelgeiste abzuziehen, das Hausieren sei aber eine Nahrungsart, die die Nation in dem unsteten Lebenswandel, in dem Hange, ja sogar in der Notwendigkeit zu unzähligen Betrügereien erhalte. Dazu kämen die wiederholten Beschwerden der Prager Bürgerschaft und die tumultuarischen Auftritte, die das jüdische Hausieren hervorrufe. So habe man natürlich den Wunsch haben müssen, sie (die Juden) vom Hausieren auszuschließen. Andererseits habe man erwogen, daß viele zum großen Teil alte Hausierer im Lande seien, die keinen anderen Beruf mehr lernen und ergreifen könnten, und daher habe man sich zu dem Antrage entschlossen, den Juden, welche sich schon jetzt damit nährten und keine andere Beschäftigung ergreifen sollten, das Hausieren gegen Legitimationsschein wie den Christen zu gestatten. Übrigens wünsche das Direktorium — das geht gegen Eger — das Hausieren möglichst zu beschränken und nach und nach ganz abzuschaffen. Die Beibehaltung des zehnprozentigen Abfahrtsgeldes für Juden, die aus Böhmen nach einem der deutschen oder ungarischen Erblande übersiedelten, wird damit begründet, daß die Judenschaft der Provinz eine bestimmte Steuersumme aufbringen müsse und daher geschädigt werde, wenn ihre Steuerkraft durch die Auswanderung eines vermöglichen Individuums gemindert werde. Dazu komme, daß der jüdische Domestikalfond in Böhmen mit Schulden überladen und wenig ergiebig sei. Daher habe man das zehnprozentige Abfahrtsgeld im Entwurf beibehalten „und beruhe folglich bey der allerhöchsten Entschließung, ob es stehen bleiben solle". Eger hielt es für notwendig, verschiedene Punkte mit dem Direktorialreferenten Grafen Saurau persönlich zu besprechen, und so erstattete er sein Gutachten erst am 1. September. In bezug auf den Befähigungsnachweis der Rabbiner und Schulsinger beantragt er, von den Prüfungen beim Kreisamte abzusehen, wenn „ächte und glaubwürdige Zeugnisse vorlägen, umsomehr als man bei den Kreisbeamten nicht die zur Vornahme einer solchen Prüfung nötigen Kenntnisse voraussetzen könne". Diesen Antrag nahm die kaiserliche Entschließung in wenig veränderter Form an.45 224