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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 226

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 226)
Language
German
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IRI
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philosophischen Wissenschaften und das Naturrecht an einer inländischen Universität studiert zu haben. In der Wehrfrage betont Eger das Recht des Staates, die persönliche Dienstleistung zu fordern. Den Mehrheitsantrag, die Juden von der Gefällspachtung auszuschließen, lehnt er ab, „da es eine nur zu bekannte Tatsache ist, daß man mit manchem Gefälle, wenn solches nicht eher den Juden in Pacht hätte gegeben werden können, weder Maßstab noch System zu finden wußte, und daß der Staat, unter verschiedenen Umständen, wenn er zu Lieferungen keine Juden gehabt hätte, in Verlegenheit würde gewesen seyn, deren ein und das andere sich von Zeit zu Zeit wieder ereignen kann". Eger mag dabei u. a. an die Erfahrungen gedacht haben, die man mit der Familie Hönig als Pächtern und Direktoren der Tabakregie und als Armeelieferanten gemacht hatte. Gegenüber den zahlreichen Beschwerden über den Hausierhandel beleuchtet er dessen wirtschaftliche Bedeutung: den Nutzen, den er dem Erzeuger durch den geschwinderen Verschleiß der erbländischen Kunstprodukte, dem Verbraucher durch die größere Wohlfeilheit der Waren verschaffe. Darum gehört das Hausieren unter die nützlichen Nahrungszweige. Man solle es, weil sich bei ihm wie bei allen menschlichen Handlungen Mißbräuche einschleichen, nicht abstellen, sondern nur die Mißbräuche zu beseitigen suchen. Es solle daher bei den bestehenden Verordnungen bleiben. Ein Abfahrtsgeld bei Übersiedlung aus einem Kronlande in das andere hält er für ungerechtfertigt, da hiebei das Vermögen dem Staat als einem Ganzen keineswegs entzogen werde. Die kaiserliche Entschließung wich mehrfach vom Entwürfe Egers ab. Hinsichtlich des Talmuds wurde der Zensurantrag Rottenhans genehmigt, doch wurde das Direktorium beauftragt, einen geeigneten weltlichen Vorsitzenden dieser Zensurkommission ausfindig zu machen, weil es „etwa bey dem jüdischen Volke einen widrigen Eindruck erregen" dürfte, wenn dieser Kommission ein katholischer Geistlicher als Praeses vorgesetzt würde. Den künftigen Rabbinern wird — mit leichter Änderung des Wortlautes des Entwurfes — das Studium der philosophischen Wissenschaften und besonders der Ethik und des Naturrechtes vorgeschrieben, da man die Wichtigkeit der ethischen Studien hervorheben will. In Egers Sinne wird verfügt, daß „vermögliche Juden, die ihren guten Kredit und Namen bereits bestättiget haben, weder von gef älls Pachtungen noch Lieferungen auszuschließen" seien. Auch hinsichtlich des Hausierens und des Abfahrtsgeldes sollte es bei den Vorschlägen des Staatsrates bleiben. 223

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