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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 225

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 225)
Language
German
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IRI
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ihnen denselben nur auf dem Lande und gegen Legitimationsschein zu gestatten. Dem Direktorium wäre dessen gänzliche Abschaffung, wie sie Gubernialrat Baron Eben fordert, am allerliebsten, es glaubt aber doch, daß man alten Juden das Hausieren gestatten solle. D) Die Hofkommission in Gesetzessachen, der befehlsgemäß alle Akten zugestellt worden waren, äußerte sich nur über zwei Punkte: Ohne Bewilligung der Landesstelle geschlossene Eheverträge sollten ungültig sein und die Standeslisten durch die zu dem Ende beeideten jüdischen Schullehrer geführt werden. Das Direktorium erklärte sich mit beidem einverstanden. Der Staatsrat. Wie sehr die Arbeit Hombergs den Anschauungen der leitenden Persönlichkeiten entsprach, bezeugt das hohe Lob, das ihr Eger zollt, einer der gründlichsten Kenner des Stoffes und einer der eifrigsten Mitarbeiter an den Reformarbeiten. Zunächst beschäftigt er sich mit der Frage des Talmudstudiums, das nach der Ansicht Hombergs und des Direktoriums in der Art, wie es jetzt betrieben werde, die Hauptquelle sei, woraus die Juden staatsschädliche Begriffe und Gesinnungen schöpften. — „Staatsschädlich" bedeutet hier nicht etwa „politisch gefährlich, umstürzlerisch", sondern „dem Gemeinwohl abträglich". Mit dem Antrage, das Talmudstudium auf Prag zu beschränken, erklärt er sich einverstanden. Wenn die Christen, die doch um so vieles zahlreicher seien, mit einer hohen Schule sich begnügten, würden auch die Juden sich damit bescheiden. Die Organisierung und Leitung dieser Anstalt betrachtet er als Aufgabe des Studienkonsesses, einer Behörde, die etwa dem Landesschulrate entspricht, nur daß ihr alle Unterrichtsangelegenheiten zugewiesen sind. Diesem gehöre der Oberaufseher der jüdischen Schulen als Repräsentant an und der würde dafür sorgen, daß auch diese Sache dort behandelt, nötigenfalls an die Landesstelle gebracht werde. Jede staatliche, amtliche Zensurierung und Bearbeitung des Talmuds lehnt er ab mit der treffenden Begründung: „wo anderer Seits sobald der Talmud plötzlich umgearbeitet werden sollte, solcher für den größeren Haufen der Juden nicht mehr für ein echtes Religionsbuch gehalten werden würde und schon dieses gefaßten Vorurtheils wegen weder Gehör noch Eingang finden könnte, zu geschweigen, daß jeder Mensch in Religionsangelegenheiten mit einer gewissen Sanftmuth behandelt werden soll." Nach vier bis sechs Jahren solle niemand zu einer Rabbiner- oder Talmudlehrerstelle berufen werden können, der nicht nachweise, die 222

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