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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 224

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 224)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--3112-2647459
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wolle. Die Führung der Standesverzeichnisse könne den Lehrern übertragenwerden, wo kein solcher sei, einem von der Obrigkeit zu bezeichnenden Hausvater. Außerdem müsse ausdrücklich erklärt werden, daß die Zahl der Rabbiner nicht vermehrt werden dürfe. c) Dem Vorschlage Hombergs, daß es in Zukunft außer in Prag keine Gemeinde und demgemäß auch keine Gemeindevorsteher geben solle, sondern nur freie Vereinigungen zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse (s. o.) mit freiwilligen Beiträgen, — daher auch nur Synagogenvorsteher — stimmt das Direktorium grundsätzlich zu. In Bezug auf die Armenversorgung und die Spitalspflege müsse man zwischen Prag und dem Lande unterscheiden. Auf dem Lande könne die Besorgung der Armen und Kranken den Juden, welche in derselben Stadt, demselben dominio wohnten, überlassen bleiben, d. h. man lehnt eigentlich den Antrag Hombergs auf Eingliederung der jüdischen Armenpflege in die allgemeine ab und macht sie zur Privatangelegenheit der Juden. In Bezug auf Prag solle es bei den Anträgen vom 6. April verbleiben, d. h. sinngemäß der § 19 des galizischen Patentes (Jb. VI, S. 274 u.) angewendet werden ,42 Nur müßten die Beiträge zu religiösen Zwecken auch in Prag der Willkür der einzelnen überlassen bleiben. Die von dem Direktorium schon in seinem ersten Entwürfe um der Vernichtung des jüdischen esprit de corps willen als wünschenswert bezeichnete Zerstörung — oder doch Schwächung — des jüdischen Gemeindelebens, soll nun auf Grund der Homberg'sehen Darlegungen Tatsache werden. e) Von seinen Vorschlägen zur Besserung der körperlichen Beschaffenheit der Juden findet der erste — Vorsichtsmaßregeln bei der Beschneidung, in der Zulassung zu dieser Tätigkeit,43 die — Billigung des Referenten. Hinsichtlich der Rekrutenstellung erklärt Saurau, den Grundsätzen Hombergs seit jeher beizupflichten. Die Begünstigungen, welche Homberg denjenigen zugestanden wissen will, welche sich den Gewerben, dem Ackerbau, dem Soldatendienste widmen, findet der Referent billig, aber gegenwärtig nicht wohl ausführbar. Er lehnt sie ab, weil das Contributionale einen beträchtlichen Abfall erleiden würde. Die übrigen Direktorialmitglieder wollen denjenigen Juden, welche sich auf die von Homberg vorgeschriebene Art benehmen, gleiche Rechte und Vorteile wie den christlichen Untertanen gewähren, jedoch bloß für ihre Person, um nicht unwürdige Kinder für die Verdienste der Eltern zu belohnen. Der Kontributionsausfall könne im Anfang nicht beträchtlich sein, später werde sich leicht ein Surrogat dafür ausfindig machen lassen. C) Die Einwände des böhmischen Guberniums betreffen die Erwerbstätigkeit der Juden, insbesondere ihren Hausierhandel. Es schlägt vor, 221

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