Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 223)
- Language
- German
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ungeduldig erwarten dürfe, schließt sich seiner Anschauung an, daß man die Nation im ganzen durch Vorschriften unschädlich mache, zugleich aber mit Besserung der Individuen anfange. Man sondere die Guten, die Aufgeklärteren durch aufmunternde Unterscheidungen, durch merkbare Vorzüge von dem rohen Haufen ab, und der dieser Nation eigene Religions-Egoismus wird sich mildern, ihr Kleingeist und Hang zum Schachern und Wuchern verschwinden, selbst ihr Physisches (Körperbau) durch Ackerbau und jede stärkere Verwendung ihrer Kräfte besser werden und so diese ganze Reform, dieses Veredlungsgeschäft eines nicht unbeträchtlichen Teiles der Menschheit glücklich von Statten gehen Das Direktorium findet diese von Homberg vorgezeichneten Grundideen zur erwähnten Reform vortrefflich und schreitet dann zur Prüfung seiner Vorschläge. Auf seinen Antrag, die Errichtung von Laubhütten auf der Straße zu verbieten und die Unordnung bei Hochzeiten und Leichenbegängnissen zu verhindern,89 geht das Direktorium gar nicht ein und wendet sich gleich der Frage des Talmudstudiums zu, das er erschweren will,40 um „es auf diese Art zu vermindern". Nach seinem Antrage soll jeder öffentliche und private Talmudunterricht verboten werden, nur Religionsschulen sollen gestattet sein. Zu Prag möge eine jüdische hohe Schule (Talmudschule) errichtet werden. Es soll in sie aber nur eintreten dürfen, wer die deutsche Normalschule mit Erfolg besucht hat oder besucht. Diese Schule steht unter der Aufsicht der Normallehrer mit Zuziehung ihnen bekannter vernünftiger Talmudkundigen . Der Referent wünscht dagegen, daß man die Wahl der Talmudlehrer der Gemeinde überlasse und nur die Bestätigung des Guberniums fordere. Es ist bei dem, was der sachverständige Jude über den Talmud gesagt hat, wohl begreiflich, daß Graf Rottenhan und die übrigen Direktorialräte die Einsetzung einer Kommission zur Reinigung des Talmuds „von Unsinn und die guten Sitten verderbenden Sätzen" fordern. Den Vorsitz solle ein der hebräischen Sprache kundiger Geistlicher führen, der Kommission einige aufgeklärte Juden und einige Orthodoxe angehören, dies immerhin ein Zeugnis des Gerechtigkeitswillens . b) Der zweite Punkt betrifft die Rabbiner. Das Direktorium findet ihre völlige Abschaffung, wie sie Homberg beantragt, für jetzt zu hart, doch seien nur jene zu dulden, welche die vorgeschriebenen Studien gemacht hätten und auf die vorgeschriebene Art gewählt worden seien. Die Gemeinden, Vereinigungen, insoferne sie sich zu diesem Zwecke bildeten, sollten Rabbiner anstellen dürfen, jedem einzelnen aber freistehen, ob und in welchem Ausmaße er zu ihrer Erhaltung beitragen 220