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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 217

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 217)
Language
German
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IRI
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Wie den Rabbinern, so steht er dem Talmud ganz einseitig gegenüber. Er sieht in ihm nur ein „grundloses Meer von spitzfindigen und nutzlosen Künsteleyen, die das Gefühl gegen Schönheit, Ordnung, Regelmäßigkeit und Simplizität vollends abstumpfen." Darum erklärt er es für schädlich, daß alle Juden, so wie sie sich mit Handlung abgeben, mehr oder weniger den Talmud studieren. „Was die politischen Verhältnisse noch nicht verdarben, das vollendeten die religiösen Vorurteile; diese zogen sie ganz aus der Natur heraus, indem sie aus den Juden lauter Priester, Rabbiner, Talmudisten, Kasuisten und Grillenfänger bildeten." Daß diese Beschäftigung des einzelnen mit dem Gesetze gerade darin ihren Grund hat, daß die jüdische Religion keinen Geistlichen im christlichen, speziell katholischen Sinne des Wortes kennt, sondern dem einzelnen die Pflicht der religiösen Selbstverantwortung auferlegt, daß er daher das Gesetz kennen muß, das er halten soll, daß die innerliche Aneignung des Religionsgesetzes, die fortwährende geistige Beschäftigung damit, die Weitergabe der Lehre an die Kinder geradezu religiöse Pflicht ist (V Mos. 11, 18—20), — das übersieht Homberg hiebei vollständig. Er fordert eine Zensur aller hebräischen Bücher „den durch Jahrtausende sich angehäuften Wust von irrigen Begriffen und widersinnigen Zusätzen nach und nach wegzuschaffen und das Judentum, wo nicht ganz zu seinem ersten Ursprung zurückzuführen, wenigstens dahin zu leiten, diese Juden denen in Italien, oder jenen, die man portugiesische Juden nennt, gleich zu bilden, die von den christlichen Völkern, in jeder Staatsverfassung wegen ihrer Sittlichkeit und biederen Denkart geschätzt und geliebt (!) werden." Das jüdische Gemeindewesen, wie es in Galizien eingeführt worden, erscheint ihm durchaus schädlich. Die Juden sollen in jeder Hinsicht — auch rücksichtlich der Armen- und Krankenpflege — nur Glieder der Ortsgemeinden sein. Jüdische, mit Zwangsgewalt versehene Gemeinden — auch zu rein religiösen Zwecken — soll es nicht geben, sondern höchstens freiwillige Vereinigungen, bei denen der einzelne für die Befriedigung der Bedürfnisse nach Belieben beitragen mag oder nicht; daher auch keine Gemeindevorsteher — außer in Prag—, sondern nur Synagogen Vorsteher. Die jüdische Schule soll nicht von Judenältesten beaufsichtigt und versorgt werden — das hat sich in Galizien nur als schädlich erwiesen —, sondern die Gehalte der Lehrer, alle sonst notwendigen Schulauslagen, sollen Sache des Staates sein; ebenso selbstverständlich die Beaufsichtigung. Die notwendigen Verwaltungsgeschäfte wie Matrikenführung u. dgl. sollen den Lehrern obliegen. Diese Vernichtung oder Schwächung des Gemeindewesens kann durchgeführt werden, denn die früheren Aufgaben entfallen: die Einhebung der Kontribution infolge Aufhebung der Solidarhaftung. Eine Rechtsprechung gibt es nicht mehr seit den Reformen Josefs. Und die Verwaltung der Stiftungen 214

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