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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 214

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 214)
Language
German
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IRI
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Nach der positiven Seite hin ist Homberg bemüht, die volle Rechtsgleichheit, wenn nicht der Juden, so doch derjenigen Juden zu erwirken, die sich den äußeren Formen, dem Wirtschaftsleben ihrer Umwelt anpassen und einfügen. Er erklärt die Rechtsminderung als nach allen Seiten hin schädlich. „Genießt er (der Jude) nicht der Rechte alle, so sucht er als eine Schadloshaltung jene, die ihm zugestanden wurden, zum Nachteil der übrigen Bürgerklasse so viel als möglich auszudehnen und reizt seine Mitbürger zu lauten Klagen, die freilich die Sache aus Brodneid und vielleicht auch aus einem Rest von Religionshasse um ein Merkliches vergrößern, wie dermals bey dem Handels und Manufakturstand der Fall seyn mag." Er verweist auf die Abgabe, die der Jude zahlen muß, wenn er nach Wien kommt.32 „Wenn der jüdische fleißige Beamte, oder Studiosus nach Wien reiset, um sich da, seiner Erholung, oder des Amts wegen einige Zeit aufzuhalten, sind sie auch gehalten, alle 14 Tage 30 kr. zu erlegen. Hier ist es wieder nicht die Abgabe, sondern das Verächtliche, was sie niederschlägt. Welch ein Widerspruch in sich, Juden in den Adelsstand zu erheben, „in welchem Stande sie dem Begriffe Adel gemäß über dem Bürger stehen sollen, indem sie als Juden dem Gesetze nach, weit unter demselben in Ansehung der Rechte sind. Kann wohl jemand Vorrechte genießen, wenn er noch nicht im Besitze der gewöhnlichen Rechte ist? Dem Unterzeichneten blieb sonach der christliche Nachtwächter beneidenswerther, als ein jüdischer Edler oder Ritter — so lang — um unter vielen Beispielen nur einige anzuführen — dieser in Wien kein Haus eigentümlich besitzen darf, und so lange ein solcher, wenn er aus der Provinz hierher kommt, für den vierzehn tägigen Aufenthalt 30 kr. wie jeder hausierende Jude zu erlegen hat." Er muß gerade durch diese Scheinerhebung seine Eigenliebe eher gekränkt als geschmeichelt fühlen. Muß? Sollte! Homberg wagt ja nicht die vollständige Abschaffung des Familiensystems zu fordern, aber er findet doch das Wort: „Es ist allerdings unnatürlich und muß jedem Menschenfreund weh tun, wenn er sich in der traurigen Nothwendigkeit findet, dem edeln Begattungstrieb die gesetzliche Befriedigung zu versagen." „Es ist demüthigend, niederschlagend, es ist kränkend, daß die Juden, so verschieden sie auch unter sich, der inneren und äußeren Beschaffenheit nach seyn mögen, des schwachen Umrisses wegen, der sie bezirkt vor der Gesetzgebung immer gleich erscheinen müssen usw." Der Vater sucht im Sohne durch die Darstellung der wohltätigen Einrichtungen, der guten Gesetze, der Milde seines Oberhauptes usw. das Gefühl der Vaterlandsliebe zu erwecken. „Wenn der Erzieher dieses Gemälde entwirft, um den Zögling zu begeistern, so fallen diesem allent- 211

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