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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 212

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 212)
Language
German
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IRI
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Geldbesitzes zu gefährliche Mitbewerber um die bäuerlichen Anwesen wären (Ministerialdirektor Graf Kollowrat und Hof rat von Grohmann); die anderen (Hofrat Freiherr von Mayern und der Referent Graf Saurau) lehnten jeden ähnlichen Gedanken völlig ab, weil sie eine zu starke Vermehrung der Juden und die Ausbeutung der bäuerlichen Bevölkerung durch ihre jüdischen Nachbarn befürchteten. Diese Furcht vor „jüdischen Betrügereien" veranlaßte auch den Antrag, die Josefinische Verordnung über die Namensführung in das Patent aufzunehmen, mit der Verschärfung, daß jede unter anderem als dem gesetzlichen Familiennamen ausgestellte Urkunde ungültig sei. (Mayern). Hinsichtlich der Nahrungswege stimmen Gubernium und Direktorium überein, daß den Juden die bisher gewährten Rechte erhalten bleiben sollen. Nur von den Pachtungen, die zum Müßiggange führen (Schankhäuser, Zehnten, Gefälle), sollen sie ausgeschlossen sein, doch bestehende Rechte erhalten bleiben: Schankgerechtigkeiten, die auf Judenhäusern haften, Schankrechte in der Prager Judenstadt. Den weiteren Antrag Mayerns, die Juden von der Pachtung obrigkeitlicher Befugnisse auszuschließen, nahm das Direktorium wohl deshalb an, weil der Gedanke unerträglich schien, daß Juden über Christen etwa auch richten sollten. Wohl wünschte man eine Berufsumschichtung der Juden zu körperlicher Arbeit, aber Mißtrauen und fiskalische Rücksichten standen der Förderung der Ackerbauer im Wege. Den jüdischen Handwerkern jedoch kam man ein wenig entgegen. Man gestattete den Meistern, die das Handwerk ordnungsgemäß erlernt hätten, die Bildung eigener Reihenzünfte, d. h. Vereinigungen von Angehörigen verschiedener Handwerke, wohl in Voraussicht des Widerstandes der christlichen Meister gegen die Aufnahme von Jüden in die ordentlichen Zünfte. In der Frage der Wehrpflicht war das gesamte Direktorium für die persönliche Dienstleistung der Juden, am entschiedensten hier wiederum Mayern, der von keiner „Reluizion" wissen wollte, für die das übrige Direktorium, „so wenig räthlich sie auch sei, falls man sie doch beibehalten wolle", die Summe von 150 fl. vorgeschlagen hatte. Von all den „Anmerkungen", die einzelne Direktorialmitglieder dem Gesamtberichte anfügten, war am wichtigsten die des Hofrates von Kranzberg. Er meinte, daß man in dieser Angelegenheit auch einen Juden vernehmen solle, und schlug dazu den Oberaufseher der jüdischen Schulen in Galizien, Herz Homberg, vor, welcher „nebst seinen Kenntnissen von den Sitten, Gebräuchen und der Verfassung der Juden viel gesunde Philosophie" besitze. Hombergs Schrift: „Versuch zu einer moralischen und politischen Verbesserung der Juden" wurde dem Vortrage des Direktoriums beigelegt. 209

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