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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 211

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 211)
Language
German
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IRI
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Ein solcher war die Frage der weltlich-wissenschaftlichen Ausbildung der künftigen Rabbiner. Man ist sich zwar darüber einig, daß sie gefordert werden müsse, über Art und Ausmaß jedoch gehen die Meinungen auseinander. Die weitere Gestattung von Privatsynagogen gegen Bezahlung einer Taxe erfährt Widerspruch. Baron Mayern fürchtet, daß solche Winkelschulen der Verbreitung abergläubischer Grundsätze dienen könnten. Sie seien auch deshalb unzulässig, weil mit ihnen ein in Religionssachen unzulässiger Unterschied zwischen Armen und Reichen festgelegt werde. Derselbe Mayern fordert die Zensurierung aller jüdischen Religionsbücher durch einen christlichen Zensor, ein Verlangen, das die Mehrheit des Direktoriums dahin mildert, daß zu diesem Geschäfte auch die jüdischen Lehrer herangezogen werden sollen. Bei dem Abschnitte „Lehrerbildung" findet das Direktorium auch die ausdrückliche Aufnahme der Josefinischen und Leopoldinischen Anordnungen über das Mittel- und Hochschulstudium der Juden wünschenswert, um ihre Bildung zu fördern. Die Schaffung eigentlicher (Kultus-)Gemeinden würde das Direktorium am liebsten ganz vermieden wissen, weil es von ihnen die Stärkung des jüdischen esprit de Corps — das Wort hat in jener Zeit die Bedeutung: Zusammenhalten in üblem Sinne — befürchtet, betrachtet sie aber mit Rücksicht auf den engen Zusammenhang der häuslichen und der gemeinsamen Religionsgebräuche als unvermeidlich. In allem übrigen sollen die Juden als gleichberechtigte Angehörige ihrer Ortsgemeinden betrachtet werden; nur das passive Wahlrecht könne man ihnen mit Rücksicht auf die feindselige Stimmung der christlichen Bevölkerung nicht gewähren. An der Beschränkung der jüdischen Familienzahl, der Hemmung der Einwanderung hält man unentwegt und mit aller Schärfe fest. Das spricht sich sogar darin aus, daß man die Überschrift der bezüglichen Abschnitte ändert. Nicht „Bevölkerungsstand" soll sie lauten, sondern „Volksmenge", weil es sich nicht darum handle, das Land mit Juden zu bevölkern, sondern vielmehr ihre Zahl zu vermindern?1 Daher gehen auch in der Frage, ob man den Juden, die sich dem Ackerbaue widmen wollten, besondere Begünstigungen gewähren solle, die Meinungen weit auseinander. Der sonst wenig judenfreundliche Hofkanzler Graf Rottenhan28 u. a. wollte den Juden, welche eine Feldwirtschaft, gleichviel, ob eine rustikale (bäuerliche) oder dominikale (herrschaftliche), an sich brächten und mit eigenen Händen bebaueten, Entlassung aus dem jüdischen Steuerverbande und unbeschränkte Heiratsbefugnis gewährt wissen. Dagegen erhoben sich andere Stimmen: die einen verlangten die Einschränkung dieser Bevorzugung auf die Pächter herrschaftlicher Gründe, weil die Juden vermöge ihres größeren 208

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