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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 207

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 207)
Language
German
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hielten, „so würden sie von den jüdischen Handelsleuten und Kramern ihrer bekannten, unbegränzten Gewinnsucht nach sozusagen in Sold aufgenommen und mit ihren Waaren in alle Häusser und Geschäfte der Stadt ausgesendet, und solcher Gestalt der Waaren verschleiß von selber einzig an sich gezogen würde." Das würde das gänzliche Verderben der christlichen Geschäftsleute herbeiführen. Auf dem Lande, wo es keine Kaufleute gebe, sei der Hausierhandel einigermaßen gerechtfertigt, nicht aber in den Städten, wo in den Geschäftsläden alles zu bekommen sei. Die Ausdehnung des Hausierhandels würde den durch die Verordnung vom 13. September 1790 den christlichen Gewerbsleuten gewährten Schutz (Verweisung des jüdischen Kleinhandels auf Judenstadt und Tandelmarkt) völlig vereiteln.19 Kaum ein halbes Jahr später beschäftigte das Direktorium eine ähnliche Angelegenheit. Die Prager Monturkommission hatte angezeigt, daß die beträchtliche Erhöhung der Lederpreise von dem Monopol herrühre, das die Juden mit dieser Ware übten. Ein Hofdekret vom 29. November 1793 ordnete daher eine Untersuchung an. Das Gubernium befahl demgemäß den Kreisämtern und dem Prager Magistrate die Einholung von Auskünften und die Ausfindigmachung und Anzeige typischer Fälle. Die von den Kreisämtern bei den Gerbern und den Leder verarbeitenden Handwerkern eingeholten Auskünfte lauteten — man möchte sagen selbstverständlich — dahin, daß die Juden an der Teuerung schuld seien. (Einkauf aller Häute und Felle durch Vorschüsse und Kontrakte, Ausfuhr der Rohware usw.)20 Das Heilmittel wurde nur darin gesehen, daß der Handel mit rohen Häuten den Juden verboten werde. Auch der Prager Magistrat ist dieser Meinung. Das Elbogener und das Königgrätzer Kreisamt jedoch weisen darauf hin, daß infolge des Krieges weniger Vieh geschlachtet und viel rohe Häute und Felle, aber auch Leder ausgeführt würde. Das Gubernium bemerkt dazu, daß allerdings die Juden den Einkauf der Rohwaren vermöge ihres Geldbesitzes und der Organisation der Sammeltätigkeit besser besorgen könnten; andererseits aber ließen es die christlichen Gerber, Handelsleute, Fleischhauer an der nötigen Tätigkeit fehlen. Viele seien auch genötigt, von den Juden Geld zu borgen und Vorschüsse zu nehmen. Das könne aber nicht die Ursache der plötzlichen Preissteigerung sein, da die Juden diesen Handel schon lange betrieben. Auch seien keine übergroßen Vorräte bei einzelnen nachgewiesen worden. Die Ursache sei vielmehr die Ausfuhr infolge des erhöhten Armeebedarfes. Ein Hofdekret habe die Ausfuhr verboten und das werde eine Preissenkung herbeiführen. Das Verbot habe auch zur Folge, daß Häute aufgehört hätten, ein Handelsartikel zu sein und selbe 204

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