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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 205

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 205)
Language
German
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ganz anders ist als die gegenwärtige, aber der Jude kann diese doch ebenso gut lehrnen, wie sie der Christ auch erst lehrnen muß. Der Jude hat Furcht und Abscheu vor dem Feuergewehr. Der Christ möchte sichs wohl auch nicht für ein Lustspiel anrechnen lassen."9 Er beantragt daher folgenden Wortlaut der kaiserlichen Entschließung: „Bei dermaligen Umständen, wo sich der Mangel an Mannschaft für den Ackerstand sowohl als für die Rekrutierung der Armee so sichtbar äußert, bleibt nicht anderes übrig, als die dienstfähigen Juden, wenn sie unvermöglich sind, und die Reluizionsgebühr von 150 fl. nicht leisten können, in Person zu Rekruten zu stellen." Die übrigen Staatsräte stimmten bei und Egers Vorschlag ging als kaiserliche Verordnung hinaus. Abermals tauchte die Frage in den Akten auf, als das Direktorium über den Vorschlag eines Ungenannten zu einer Rekrutensteuer der Juden zu berichten hatte. Er wurde nach dem Rate Zinzendorfs abgelehnt: „in Erwartung des zugesagten Vorschlags über die Verbesserung des Judensystems (in Böhmen) hat der Vorschlag des Ungenannten auf sich zu beruhen."10 Am 25. September 1796 hatte sich der Staatsrat — ganz abgesehen von den Beratungen über das Systemalpatent — wieder mit dieser Sache zu beschäftigen, u. zw. auf Grund des Direktorialvortrages vom 16. d. M., die Personalbeiziehung der Juden zum Wehrstand betreffend. Den Anlaß bot ein Antrag des galizischen Generalkommandos, die Juden auch zum Feuergewehrdienst heranzuziehen und das Reluizionsquantum auf 120 fl. zu erhöhen. Auch der Hofkriegsrat sprach sich dafür aus und zugleich für die Heranziehung der Juden auch in den deutschen Erblanden. Das Direktorium beantragte, die Juden unter den gegenwärtigen Verhältnissen (im Koalitionskrieg, Zeit der Kämpfe um Mantua) zum Dienste auszuheben, da die Reluizion das Ärar indirekt beschwere; nach dem Kriege könne man die früheren Verhältnisse wieder herstellen. Dem sehr energischen Eintreten Egers und Vogels für die persönliche Wehrpflicht der Juden schlössen sich die übrigen Staatsräte an.11 So erfolgte das kaiserliche Placet und die Weisung, von dieser Anordnung auch die ungarische Kanzlei zu verständigen.12 § 62 der böhmischen Judenordnung ist das Endergebnis all dieser Arbeiten. Andere Vorfälle wiesen auf die wirtschaftlichen und sonstigen Schwierigkeiten hin, die die Judenfrage in sich barg. Einzelnes sei herausgehoben. Jener Ingenieur Herbinger, der in den Tagen Leopolds zusammen mit Dr. Klinger im Namen des böhmischen Bürgerstandes gegen die Juden aufgetreten war,13 brachte schon im Mai 1792 einen Plan zur Emporbringung des in Böhmen durch die Juden in Verfall geratenen 202

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