Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 203)
- Language
- German
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bezeugen die zahlreichen Majestätsgesuche in Ehesachen. Mehrfach abgewiesen, wurden sie in der Regel mit Verweisung an das Gubernium erledigt; nur da und dort findet sich eine Aufzeichnung, daß eine Heiratserlaubnis zur Kenntnis genommen werde.2 Zeugnis dafür ist aber auch jenes Gesuch, in dem der Vorsteher der böhmischen Landesjudenschaft, Joachim von Popper, am 4. Juli 1792 anläßlich der Königskrönung Franz II. um gnadenweise Bewilligung der bei dem Gubernium erliegenden vierzig bis fünfzig Ehekonsensgesuche von Landjuden bat.3 Eindringlich wies er auf die schweren wirtschaftlichen und sittlichen Schäden hin, die die amtliche Gebarung in dieser Frage verursachte. Mit welchem Erfolg? Die kaiserliche Entschließung ist vom Feuer zerstört. Ein Dekret an das böhmische Gubernium (19. Juli 1794) ordnet an, daß die Niederlassung einer Familie an Orten, wo nach dem Normaljahre Juden mangeln, nur in dem Maße bewilliget werde, als an jenen Orten, wo sie überzählig sind, Familien in Abgang kommen.4 Die Militärdienstleistung ist in der Zeit vom Tode Leopolds bis zur Gesetzwerdung der neuen Judenordnung —wenigstens, soweit die Wiener Akten Aufschluß geben — kein Gegenstand von Bittschriften der böhmischen Juden. Nur aus dem Jahre 1795 (5. Februar) findet sich eine ausführliche Darlegung eines Gradiskaner Juden,5 die in der Hauptsache auf die Heranziehung der Juden zum persönlichen Kriegsdienste hinzielt, aber in den Abschnitten: „Zustand der Juden — Innere und äußerliche Hindernisse" sich auch mit den allgemeinen Fragen beschäftigt. In seinem Vortrage vom 4. April 1795 lehnte das Direktorium es ab, auf diese Ausführungen einzugehen, weil sie im wesentlichen mit den Darlegungen Herz Hombergs übereinstimmten, die es ausführlich zu besprechen hatte (s. u.). Hingegen wurden in dieser Zeit mehrere Einzelanordnungen erlassen, die für die allmähliche Wandlung der Ansichten des Kaisers zeugen, eine Wandlung, die dann in § 62 des Systemalpatentes ihren entscheidenden Ausdruck findet. Am 7. Februar 1793 erließ der Kaiser ein Handschreiben an den Direktorialminister Grafen Kollowrat, in welchem er i. g. noch auf demselben Standpunkt steht, den er als Kronprinz und Mitglied des Staatsrats eingenommen: Untauglichkeit der Judem zum Soldatenstande und der eben geschlossene Friede (von Sistowo) haben die Anordnung veranlaßt, daß die Juden gegen eine „Reluizion" von 30 fl. vom Kriegsdienst befreit werden. Die jetzige Kriegszeit fordert die Abschaffung dieses Vorrechts. „Um aber dennoch den Abscheu dieser Nazion gegen die Kriegsdienste einigermaßen nachzusehen", gestattet er den Loskauf gegen eine Taxe von 150 fl., jedoch nicht für Galizien.6 Am 12. Oktober desselben Jahres verlangt der Kaiser einen besonderen Vortrag, über die Rekrutierung der Juden. Es war nämlich gemäß 200