Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 187)
- Language
- German
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138. 1635 August 7. Der Handel mit Juden wird nur außerhalb des Stadtgebietes gestattet. Dienstags den 7. Augusty a. 1635. Die Juden sollen sich weder innernoch außerhalb der Statt mit einigen Handel betretten laßen, da es aber beschicht, sollen ihnen die Wahren weggenomben werden. Will aber ein Burger mit einen Juden vmb waß handeln, mag er zue ihm haim gehen, wo der Judt wohnet. Inngleichen soll keinen andern frembten Krämern daß Haußirn in der Wochen noch am Marcktag vorstattet, sondern der betretten, gegen demselben soll wie mit einen Juden vorfahren werden. Aus dem Ratsprotokollbuche von 1634^-1639, S. 65. 139. 1635 November 27. Ein Komotauer Bürger verspricht einem Görkauer Juden, den Schuldrest von 6 Schock zu bezahlen, sobald er das erstemal brauen wird, obzwar dem Juden die Obligation durch Feindesgewalt abhanden gekommen. Dienstags den 27. Nouemb. 1635. Demnach Herr Caspar Schneider dem kleinen Joseph Jueden von Görckhaw 30 Sch. m. vermög einer Obligation zue bezahlen schuldig verblieben, dieselben auch bieß uff 6 Sch. m. abgezahlet, wannen aber Josepff Jud die Obligation verlohren, weil ihm solche durch Feindes Gewalt weggenomben worden, allß verspricht Herr Caspar Schneider erwähnten Jueden, sobaldt er daß erstemahlbrewen wirdt, gedachte 6 Sch. m. vollendts richtigzuemachen, vnndt die Obligation soll auch inkünfftig, da solche etwan wieder gefunden, gänzlichen cassiret vnndt vor null vnndt nichtig gehalten werden. Actum in consilio Commotho. den 27. Nouemb. 1635. Aus dem Ratsprotokollbuche von 1634-1639, S. 93. 140. 1636 April 18. Eine Komotauerin erklärt vor dem Rate, den Erben eines Juden keinen Zins mehr zahlen zu wollen, weil diese trotz mehrfacher Aufforderung zur Abschließung eines Vergleiches nicht erschienen seien. Freytags den 18. Apprill 1636. Fraw Sara Paul Röthin hatt sich vermög einer Supplication vnder Litt. A. bey einen e. Rath angeben, daß sie deß lang Abrahambs Jueden Erben ferner keinen Zinß (alldie- 184