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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 149

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 149)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--3037-2647384
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ersuchen wollen, Sie belieben vns die hohe Gnadt zu erweißen vndt in Ansehung, gemeiner ohne das mit vielen Schulden belästigten Stadt sehr daran gelegen, obbestimbte Frist biß nach den Schniedtferien ohnmaßgebig zu prolongiren vndt vns solchemnach einen andern Termin zu praefigiren, da wir dan vns gehorsamblich einstellen vndt vnßern Notturfften sowohl mündtals schrifftlich ediren wollen, vnterdeßen aber vorhoffentlich keiner Execution inhalts beygefügter Abschrifft derenthalber vns zu befahren haben. Nebstden werden E. Gn. von Zeigern für die bewuste 12 Str. Habern 6 Fl. rh. zu empfangen haben. Dieselbe darnebens Gottes gnädigen Schutz empfehlendte vndt gewürige Resolution erwarttendte verbleiben etc. Sub dato Commothaw den 6. July a. 1657. 92 b. Ersuchen um Aufschub seines Berichtes bis nach Rückkehr des Primators. An H. Creyßhaubtman Elbögner: Hochedelgebohrner vndt gestrenger Ritter, gnädiger H. Creyßhaubtman. Waßmaßen E. Gn. sich wegen der bewusten Lößerischen Juden Sach gegen vnßern Collega Andreas Teußer (welcher sonst iüngsthin in dieselbige Gegendt vorrießet, sich hernacher bey E. Gn. auffgehalten vnd mit deroselben vnter andern desthalber in wohlgemeinte Conferenz gerathen, auch einigen Vorschlag darüber gethan) gnädig heraußgelaßen vndt sonderlich den Bericht an Ihre Excell. vndt Gn. die königl. Herren Stadthaltere, in Fall ehistes gewieße Erklerung von vns geschehen thete, zu prolongiren erbothen, das haben wir alles bey deßen Heimbkunfft per relationem mit mehrern vernommen vndt demenach vns nichts Liebers als vnßers Primatoris Anwesenheit gewünschet, darauff den alsoforth gründliche Resolution, was vns bey ietziger so schweren geldtvndt nahrungsloßen Zeit zu thuen vnd einzugehen möglich were, E. Gn. Befehlich nach hette erfolgen sollen. Weillen aber berührter vnßer Primator dato nicht zuhauß kommen vndt wir deßen Ankunfft stündtlich gewertig seindt, als ersuchen E. Gn. wir hierumb gehorsambes Fleißes, sie geruhen hießiger gemeinen ohne das mit vielen Schulden belästigten Stadt die hohe Gnadt zu erzeigen, dero vorerwehnten Bericht nur noch etliche Tage lang, iedoch ohnmaßgebig, zu differiren vndt sich gewieß versichert zu halten, daß wir nach mehrbemelten vnßers Primatoris Ankunfft E. Gn. Befehlich nachleben vndt alsobaldt hierinnen gründtliche Erklerung thun wollen vndt sollen. Hierbey werden E. Gn. etwas von Forellen zu empfangen haben, so dieselbe annehmen, mit guter Gesundtheit verzehren vnd vnßer vndt gemeiner Stadt gnädiger Patron forthin, wie 14§

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