Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 148)
- Language
- German
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92. 1657 Juni-Oktober 9. Der Rat an Kreishauptmann Elbögner: Absendung von Deputierten zur Kommission betreffend die Schuld der Lazarischen Erben. An Ihr Gn. H. Creyßhaubtmann Elbögner: Hochedelgebohrner vndt gestrenger Ritter, gnädiger Herr Creyßhaubtmann. Daß wegen der von Ihr Excell. vndt Gn. denen königl. H. Stadthaltern zwischen vns undt denen Lößerischen Juden Erben gdst verordneten Commission zu E. Gn. wir zwey oder drey Persohnen auff nechstkommenden 27. instehenden Monats Juny früh abordnen vndt selbe dießer Sachen halber gnugsamb geuollmächtigen beynebst auch wegen des 3.ten Termines Landtagschlußes zu Abwendung der destwegen verhandenen Execution schuldige Richtigkeit treffen sollen, das haben wir aus deroselben gnädigen Befehlich gebührendt vernommen, E. Gn. hinwieder berichtende, daß zu deßen gehorsambster Folge auff praefigirten Termin von hier drey geuollmächtigte Persohnen alldort zeitlich zu compariren abgeordnet, die Quittungen aber wegen der zu vorgedachten 3.ten Termin für hießige gemeine Stadt sowohl als die Vnterthanen außgesetzten Quota (welche wir in der Warheit bereits vor 5 Tagen durch vnßere Fuhrleuthe nach Prag geschickt haben vndt der Quittungen stündtlich gewerttig seindt vndt dahero E. Gn. vmb Verschonung der Execution gehorsamblich ersuchen) sobaldt sie ankommen, E. Gn. alsobaldt ohnuerzüglich zugesandt vndt zu vbersehen vorgezeigt werden sollen. Womit etc. Commothaw den .. Juny a. 1657. 92 a. Ersuchen um Aufschub des Termins in Angelegenheit der Lazarischen Erben. Ad eundem (Creyßhaubtmann Elbögner). Praemisso titulo: Ew. Gn. werden sich ohngezweiffelt entsinnen, waß Gestalt von deroselben vnßere Abgeordnete zu der von Ihr Excell. vndt Gn. denen königl. Herren Stadthaltern zwischen vns undt denen Lößerischen Juden Erben gnädigst verordneten vndt den 27. verwichenen Monats Juny allda gehaltenen Commission dahin verabschiedet worden, daß wir bey E. Gn. inner 14 Tagen hinwieder erscheinen vndt alle erheischende Notturfft zu endtlicher Erörterung dießer Sachen beyhändtig haben solten. Wan wir den vnter solcher Zeit nicht alles, was darzu vonnöthen, sobaldt an die Handt bringen können, so haben E. Gn. hierumb gehorsambes Fleißes 145